Reisepass Ausstellung
Beschreibung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Hinweise für Helmstedt: Reisepass Ausstellung
Jede Person mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann einen Reisepass beantragen.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: 6-jährige Gültigkeit
- Antragstellung ab 24 Jahren: 10-jährige Gültigkeit
Der Reisepass wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn
- Eintragungen unrichtig werden oder
- das Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
- der Reisepass beschädigt ist.
Die Änderung des Wohnortes führt nicht zur Ungültigkeit.
Jede Person mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann einen Reisepass beantragen.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: 6-jährige Gültigkeit
- Antragstellung ab 24 Jahren: 10-jährige Gültigkeit
Der Reisepass wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn
- Eintragungen unrichtig werden oder
- das Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
- der Reisepass beschädigt ist.
Die Änderung des Wohnortes führt nicht zur Ungültigkeit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Hinweise für Helmstedt: Reisepass Ausstellung
Sie können den Antrag bei Ihrem Einwohnermeldeamt am Hauptwohnsitz stellen. Antragstellungen bei jeder anderen Passbehörde sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei wird jedoch aufgrund der Unzuständigkeit die doppelte Gebühr fällig.
Sie können den Antrag bei Ihrem Einwohnermeldeamt am Hauptwohnsitz stellen. Antragstellungen bei jeder anderen Passbehörde sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei wird jedoch aufgrund der Unzuständigkeit die doppelte Gebühr fällig.
Ansprechpartner
GB2 - FB14 - Einwohnerwesen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontaktperson
Mitarbeitende des Bürgerbüros
Hausanschrift
E-Mail: buergerbuero@stadt-helmstedt.de
Fax: 05351 17-1718
Telefon Festnetz: 05351 17-1717
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
-
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
-
letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Hinweise für Helmstedt: Reisepass Ausstellung
-
- Identitätsnachweis,
- alter Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
- oder für die Erstausstellung die Geburtsurkunde
- aktuelles (max. 12 Monate alt), biometrisches Lichtbild
- letzte Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde bei Ledigen, Eheurkunde bei Verheirateten, Geschiedenen und Verwitweten – ggf. mit Übersetzung), sofern das letzte Ausweisdokument noch nicht durch die Stadt Helmstedt ausgestellt wurde
- bei Personen unter 18 Jahren: Schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten samt Ausweis(-kopien)
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich eine aktuelle Bescheinigung des Jugendamtes über das Sorgerecht
Je nach Lebenssituation können weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Einbürgerungsurkunde, Namensänderungsurkunde)
- Identitätsnachweis,
-
- Identitätsnachweis,
- alter Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
- oder für die Erstausstellung die Geburtsurkunde
- aktuelles (max. 12 Monate alt), biometrisches Lichtbild
- letzte Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde bei Ledigen, Eheurkunde bei Verheirateten, Geschiedenen und Verwitweten - ggf. mit Übersetzung), sofern das letzte Ausweisdokument noch nicht durch die Stadt Helmstedt ausgestellt wurde
- bei Personen unter 18 Jahren: Schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten samt Ausweis(-kopien)
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich eine aktuelle Bescheinigung des Jugendamtes über das Sorgerecht
Je nach Lebenssituation können weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Einbürgerungsurkunde, Namensänderungsurkunde)
- Identitätsnachweis,
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Helmstedt: Reisepass Ausstellung
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Hinweise für Helmstedt: Reisepass Ausstellung
Die betroffene Person, für die ein Reisepass beantragt werden soll, muss persönlich bei der Antragstellung dabei sein. Dies gilt auch für minderjährige Kinder.
Die betroffene Person, für die ein Reisepass beantragt werden soll, muss persönlich bei der Antragstellung dabei sein. Dies gilt auch für minderjährige Kinder.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)
Hinweise für Helmstedt: Reisepass Ausstellung
Bitte beachten Sie die Vorschriften bei Einreise im Ausland. Auf der Internetseite www.auswaertiges-amt.de finden Sie dazu weitere Informationen. Bei vielen Ländern ist eine Gültigkeit des Dokumentes von einem halben Jahr bei Einreise vorgeschrieben. Daher ist der Antrag von Ihnen bei uns entsprechend zu stellen.
Bitte beachten Sie die Vorschriften bei Einreise im Ausland. Auf der Internetseite www.auswaertiges-amt.de finden Sie dazu weitere Informationen. Bei vielen Ländern ist eine Gültigkeit des Dokumentes von einem halben Jahr bei Einreise vorgeschrieben. Daher ist der Antrag von Ihnen bei uns entsprechend zu stellen.
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Hinweise für Helmstedt: Reisepass Ausstellung
Ab Antragstellung dauert es aktuell 6-7 Wochen, bis Sie Ihren Reisepass abholen können. Die Lieferzeiten variieren jedoch je nach Bestellaufkommen. Sobald der Reisepass im Bürgeramt eingetroffen ist, erhalten Sie einen Brief als Benachrichtigung nach Hause.
Sollte Ihnen die reguläre Lieferzeit nicht ausreichen, so besteht die Möglichkeit der Expresslieferung. Wird der Antrag bis um 12 Uhr an die Bundesdruckerei übermittelt, liegt das Dokument am dritten, darauffolgenden Werktag, im Bürgerbüro vor.
Reicht auch diese Lieferzeit nicht mehr bis zum Reiseantritt aus, so besteht die Möglichkeit eines vorläufigen Reisepasses.
Ab Antragstellung dauert es aktuell 6-7 Wochen, bis Sie Ihren Reisepass abholen können. Die Lieferzeiten variieren jedoch je nach Bestellaufkommen. Sobald der Reisepass im Bürgeramt eingetroffen ist, erhalten Sie einen Brief als Benachrichtigung nach Hause.
Sollte Ihnen die reguläre Lieferzeit nicht ausreichen, so besteht die Möglichkeit der Expresslieferung. Wird der Antrag bis um 12 Uhr an die Bundesdruckerei übermittelt, liegt das Dokument am dritten, darauffolgenden Werktag, im Bürgerbüro vor.
Reicht auch diese Lieferzeit nicht mehr bis zum Reiseantritt aus, so besteht die Möglichkeit eines vorläufigen Reisepasses.
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) : Gebühr 92.0 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.0 EUR
Hinweise für Helmstedt: Reisepass Ausstellung
Für die Grundgebühr erhalten Sie einen Reisepass mit 32 Seiten (internationaler Standard)
- EUR 70,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 37,50 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 32,00 Expresszuschlag
- EUR 22,00 Zuschlag für Reisepass mit 48 Seiten
Für die Grundgebühr erhalten Sie einen Reisepass mit 32 Seiten (internationaler Standard)
- EUR 70,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 37,50 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 32,00 Expresszuschlag
- EUR 22,00 Zuschlag für Reisepass mit 48 Seiten
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017
Stichwörter
Zweitreisepass, verreisen, Reisepass, Pass, Reiseausweis, Ferien, zweiter Reisepass, Urlaub, Identifikation, Ausweis, anderer Pass, e-Pass, Zweitpass, Reisepaß, weiterer Reisepass