SED-Opferverbände Zuschuss Bewilligung

    Rehabilitierung von SED-Opfern: Bestätigung - von Versorgungsansprüchen

    Beschreibung

    Haben Sie durch eine ungerechtfertige Freiheitsentziehung oder eine andere hoheitliche Maßnahme, die der politischen Verfolgung gedient hat eine gesundheitliche Schädigung erlitten? Dann können Sie aufgrund der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen dieser Schädigung auf Antrag Versorgung erhalten.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Besondere Zuwendung für Haftopfer (Opferrente)

    Allgemeine Informationen

    Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR können eine monatliche Zuwendung (sog. Opferrente) erhalten, wenn sie eine mit den wesentlichen Grundsätzen der freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens 90 Tagen erlitten haben und in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind.



    Allgemeine Informationen

    Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR können eine monatliche Zuwendung (sog. Opferrente) erhalten, wenn sie eine mit den wesentlichen Grundsätzen der freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens 90 Tagen erlitten haben und in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind.



    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Oldenburg

    Aktuelles

    Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Oldenburg - ist entstanden durch die Auflösung des Versorgungsamtes Oldenburg. Wir sind zuständig für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und der Nachteilsausgleiche nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Das in der Außenstelle Oldenburg angesiedelte Integrationsamt ist im Bereich Weser-Ems zuständig für den besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen und der Gewährung finanzieller Leistungen aus der Ausgleichsabgabe. Im Bereich des Sozialen Entschädigungsrechts erfolgt die Kriegsopferversorgung für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und im Rahmen der Anhanggesetze werden Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), Zivildienstgesetz (ZDG), Infektionsschutzgesetz (IfSG), Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) und dem Häftlingshilfegesetz (HHG) gewährt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Moslestraße 3

    26122 Oldenburg (Oldenburg)

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2


    Parkplatz: null
    Anzahl: 2

    Bushaltestellen "Lappan" oder "Stadtmuseum"

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr  Hinweis: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ist eine Terminvereinbarung außerhalb dieser Zeiten möglich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 2229-0

    Fax: 0441 2229-3270

    E-Mail: PoststelleLSOldenburg@ls.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 11.09.2007 (von: Andrea Erbarth)

    Technisch geändert am 04.12.2023 (von: Allewelt, Sabine)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • bei schriftlicher Abgabe des Antrags: Geburtsurkunde
    • bei persönlicher Abgabe des Antrages Personalausweis oder Reisepass
    • Meldebestätigung
    • ggf. in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z.B.Gutachten )
    • ggf. Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde
    • Angaben zu weiteren benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Antragsvordruck

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Besondere Zuwendung für Haftopfer (Opferrente)

    Die wirtschaftlichen Voraussetzungen liegen vor, wenn das Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Diese beträgt bei Alleinstehenden zzt. monatlich 1.296,00 € und bei Personen in fester Partnerschaft monatlich 1.728,00 €.

    Bei Überschreiten der Einkommensgrenze wird der Überschreitungsbetrag auf die monatliche Leistung angerechnet.

    Die Höhe der besonderen Zuwendung beträgt seit November 2019 monatlich bis zu 330,00 €. Rechtsgrundlage ist § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG).

    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Hinweisen zum Antrag.

    Die wirtschaftlichen Voraussetzungen liegen vor, wenn das Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Diese beträgt bei Alleinstehenden zzt. monatlich 1.296,00 € und bei Personen in fester Partnerschaft monatlich 1.728,00 €.

    Bei Überschreiten der Einkommensgrenze wird der Überschreitungsbetrag auf die monatliche Leistung angerechnet.

    Die Höhe der besonderen Zuwendung beträgt seit November 2019 monatlich bis zu 330,00 €. Rechtsgrundlage ist § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG).

    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Hinweisen zum Antrag.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Grundsätzlich wird Versorgung ab Antragstellung gewährt. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Rehabilitierungsbeschlusses der zuständigen Rehabilitierungsbehörde in den neuen Bundesländern.
    Entsprechende Anträge können dort bis zum 31.12.2019 gestellt werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nähere Informationen können Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie erhalten:

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Besondere Zuwendung für Haftopfer (Opferrente)

    Die Zahlung einer Opferrente kann frühestens ab dem Ersten des auf die Antragstellung folgenden Monats beginnen. Die Leistung sollte also rechtzeitig beantragt werden.

    Die Zahlung einer Opferrente kann frühestens ab dem Ersten des auf die Antragstellung folgenden Monats beginnen. Die Leistung sollte also rechtzeitig beantragt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 27.09.2012

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Gefängnis, Häftlingshilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)