Preisüberwachung Ausübung

    Preisüberwachung

    Beschreibung

    Preisrechtliche Prüfungen sind eine wichtige Aufgabe der öffentlichen Hand. Im Jahr 2004 wurden bei bundesweit 3.655 Prüfungen öffentlicher Aufträge 24% der Fälle preisrechtlich beanstandet. Hieraus resultierten Einsparungen von rund 35 Mio. EUR.

    Geprüft werden Aufträge des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Dazu zählen neben Lieferungen und Leistungen - außer Bauleistungen - auch Mieten und Pachten. Die Preise von Bauleistungen gemäß Baupreisverordnung (VO PR 1/72) werden seit Juli 1999 nicht mehr preisrechtlich geprüft.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den neutralen Preisbehörden (Preisüberwachungsstellen) der Regierungsvertretungen. Diese sind auch zuständig für Kostenprüfungen nach Zuwendungsrecht.

    Bei Differenzen in der Auslegung von Prüfergebnissen kann die oberste Preisbehörde des Landes Niedersachsen, die Preisbildungsstelle beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, eingeschaltet werden.

    Ansprechpartner

    Für Zetel wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English