Planfeststellung
Beschreibung
Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.
Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Bund und beim Land, die diese Aufgabe ggf. an untergeordnete Ebenen übertragen können.
Ansprechpartner
Einheitsgemeinde Haselünne, Stadt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 280
49735 Haselünne
Öffnungszeiten
- Allgemeine Verwaltung - Montag bis Mittwoch: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr - Bürgerservice - Montag bis Donnerstag: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr Samstag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Terminvereinbarung wird empfohlen)
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Haselünne
Empfänger: Stadt Haselünne
IBAN: DE63 2665 0001 0001 0006 86
BIC: NOLADE21EMS
Bankinstitut: Sparkasse Emsland
Landkreis Emsland - Fachbereich Hochbau
Adresse
Hausanschrift
Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 15 62
49705 Meppen
Öffnungszeiten
Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Landkreis Emsland - Fachbereich Straßenbau
Adresse
Hausanschrift
Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 15 62
49705 Meppen
Öffnungszeiten
Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 72 bis 77 Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)i.V.m. speziellen Fachgesetzen, z. B. Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.12.2010