Planfeststellung
Beschreibung
Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.
Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Bund und beim Land, die diese Aufgabe ggf. an untergeordnete Ebenen übertragen können.
Ansprechpartner
Fachgruppe 61 - Regional- und städtebauliche Entwicklungsplanung, Recht
Adresse
Postfachadresse
Postfach 14 44
29614 Soltau
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Bauberatung: Dienstag bis Donnerstag: 8:00 bis 17:30
Kontakt
Kontaktperson
Herr Al Shehadat Abd Alruhman (Bauleitplanung)
Mitarbeiter/in (Bauanträge, Bauakten, Hausnummern)
Mitarbeiter/in (Position folgt)
Herr Benjamin Schubert (Stadt- und Verkehrsplanung)
Frau Lorena Boy (stv. Leiterin, Bauleitplanung und Fördermittel)
Mitarbeiter/in (Bauleitplanung)
Mitarbeiter/in (Leiter, Bauleitplanung)
Mitarbeiter/in (Bauleitplanung)
Herr Christoph Buhr (Stadt- und Verkehrsplanung)
Frau Melanie Henkel (Bauzeichnungen)
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.12.2010