Planfeststellung
Beschreibung
Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.
Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.
Hinweise für Harburg: Planfeststellung
Mit der Planfeststellung werden alle durch ein Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Vorhabenträger und Behörden sowie den Betroffenen rechtsgestaltend geregelt.
Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.
Mit der Planfeststellung werden alle durch ein Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Vorhabenträger und Behörden sowie den Betroffenen rechtsgestaltend geregelt.
Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Bund und beim Land, die diese Aufgabe ggf. an untergeordnete Ebenen übertragen können.
Hinweise für Harburg: Planfeststellung
Die Abteilung Recht nimmt die Funktion der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für Verfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz, dem Niedersächsischen Straßengesetz und dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (nur Privatbahnen) wahr.
Die weiteren Zuständigkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Fachplanungsgesetz.
Die Abteilung Recht nimmt die Funktion der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für Verfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz, dem Niedersächsischen Straßengesetz und dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (nur Privatbahnen) wahr.
Die weiteren Zuständigkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Fachplanungsgesetz.
Ansprechpartner
Recht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Anfahrt über Schloßring! Besuchszeiten nach Terminabsprache: Montag bis Donnerstag 07:00 bis 19:00 Uhr Freitag 07:00 bis 14:00 Uhr Terminvereinbarungen bitte von Montag bis Donnerstag 08:30 bis 16:00 Uhr Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr Bürgerservice Winsen Montag und Dienstag 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr * (*außer am Osterwochenende und Heiligabend sowie Silvester)
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Harburg: Planfeststellung
Die Planungsunterlagen müssen über alle für die Beurteilung des Vorhabens relevanten Gesichtspunkte Auskunft geben. In der Regel werden mindestens technische Pläne über das Vorhaben, ein Erläuterungsbericht, eine Aufstellung betroffener Grundstücke und spezifische Gutachten vorzulegen sein. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Planungsunterlagen müssen über alle für die Beurteilung des Vorhabens relevanten Gesichtspunkte Auskunft geben. In der Regel werden mindestens technische Pläne über das Vorhaben, ein Erläuterungsbericht, eine Aufstellung betroffener Grundstücke und spezifische Gutachten vorzulegen sein. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 72 bis 77 Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)i.V.m. speziellen Fachgesetzen, z. B. Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
Hinweise für Harburg: Planfeststellung
- §§ 72 bis 77 Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)
- Fachplanungsgesetze, wie z.B. Bundesfernstraßengesetz, Niedersächsisches Straßengesetz, Allgemeines Eisenbahngesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Energiewirtschaftsgesetz, Netzausbaubeschleunigungsgesetz, Luftverkehrsgesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz
- §§ 72 bis 77 Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)
- Fachplanungsgesetze, wie z.B. Bundesfernstraßengesetz, Niedersächsisches Straßengesetz, Allgemeines Eisenbahngesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Energiewirtschaftsgesetz, Netzausbaubeschleunigungsgesetz, Luftverkehrsgesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Harburg: Planfeststellung
Es fallen ggf. Gebühren an.
Es fallen ggf. Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.12.2010