Plangenehmigung Erteilung

    Planfeststellung

    Beschreibung

    Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.

    Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.

    Hinweise für Harburg: Planfeststellung

    Allgemeine Informationen

    Mit der Planfeststellung werden alle durch ein Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Vorhabenträger und Behörden sowie den Betroffenen rechtsgestaltend geregelt.

    Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.



    Allgemeine Informationen

    Mit der Planfeststellung werden alle durch ein Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Vorhabenträger und Behörden sowie den Betroffenen rechtsgestaltend geregelt.

    Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.



    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Bund und beim Land, die diese Aufgabe ggf. an untergeordnete Ebenen übertragen können.

    Hinweise für Harburg: Planfeststellung

    Die Abteilung Recht nimmt die Funktion der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für Verfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz, dem Niedersächsischen Straßengesetz und dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (nur Privatbahnen) wahr.

    Die weiteren Zuständigkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Fachplanungsgesetz.

    Die Abteilung Recht nimmt die Funktion der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für Verfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz, dem Niedersächsischen Straßengesetz und dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (nur Privatbahnen) wahr.

    Die weiteren Zuständigkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Fachplanungsgesetz.

    Ansprechpartner

    Recht

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 6

    21423 Winsen (Luhe)

    Öffnungszeiten

    Anfahrt über Schloßring! Besuchszeiten nach Terminabsprache: Montag bis Donnerstag 07:00 bis 19:00 Uhr Freitag 07:00 bis 14:00 Uhr Terminvereinbarungen bitte von Montag bis Donnerstag 08:30 bis 16:00 Uhr Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr Bürgerservice Winsen Montag und Dienstag 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr * (*außer am Osterwochenende und Heiligabend sowie Silvester)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-0

    Fax: +49 4171 693-99100

    E-Mail: rechtsamt@LKHarburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 23.12.2024 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Harburg: Planfeststellung

    Die Planungsunterlagen müssen über alle für die Beurteilung des Vorhabens relevanten Gesichtspunkte Auskunft geben. In der Regel werden mindestens technische Pläne über das Vorhaben, ein Erläuterungsbericht, eine Aufstellung betroffener Grundstücke und spezifische Gutachten vorzulegen sein. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Die Planungsunterlagen müssen über alle für die Beurteilung des Vorhabens relevanten Gesichtspunkte Auskunft geben. In der Regel werden mindestens technische Pläne über das Vorhaben, ein Erläuterungsbericht, eine Aufstellung betroffener Grundstücke und spezifische Gutachten vorzulegen sein. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Harburg: Planfeststellung

    • §§ 72 bis 77 Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)
    • Fachplanungsgesetze, wie z.B. Bundesfernstraßengesetz, Niedersächsisches Straßengesetz, Allgemeines Eisenbahngesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Energiewirtschaftsgesetz, Netzausbaubeschleunigungsgesetz, Luftverkehrsgesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz
    • §§ 72 bis 77 Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)
    • Fachplanungsgesetze, wie z.B. Bundesfernstraßengesetz, Niedersächsisches Straßengesetz, Allgemeines Eisenbahngesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Energiewirtschaftsgesetz, Netzausbaubeschleunigungsgesetz, Luftverkehrsgesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Harburg: Planfeststellung

    Es fallen ggf. Gebühren an.

    Es fallen ggf. Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 13.12.2010

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)