Planfeststellung
Beschreibung
Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.
Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Bund und beim Land, die diese Aufgabe ggf. an untergeordnete Ebenen übertragen können.
Hinweise für Lehrte: Planfeststellung
Region Hannover
Team 63.01 Baurecht und Fachaufsicht
Höltystraße 17
30171 Hannover
Öffnungszeiten:
Mo – Fr 08:00 – 16:00 Uhr
Barrierefreier Zugang:
Gebäude ist nicht barrierefrei zugänglich
Ansprechpartner
Für Lehrte wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Lehrte: Planfeststellung
Entwurfsplanung des Vorhabenträgers (Straßenbaubehörde)
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 72 bis 77 Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)i.V.m. speziellen Fachgesetzen, z. B. Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
Hinweise für Lehrte: Planfeststellung
Nds. Straßengesetz, Bundesfernstraßengesetz
Verfahrensablauf
Hinweise für Lehrte: Planfeststellung
- Vollständigkeitsprüfung
- Beteiligung TöB
- Planauslegung (Entwurf) durch Stadt/Gemeinde
- Erörterungstermin
- Prüfung durch Sachbearbeitung
- Entscheidung durch Planfeststellungsbeschluss oder Ablehnung des Vorhabens
- Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Plans
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Lehrte: Planfeststellung
Zwei Wochen nach Beendigung der Planauslegung (§ 73 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz) bzw. ein Monat (§ 21 Abs. 2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung)
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lehrte: Planfeststellung
Weiterführende Informationen finden Sie unter https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/aufgaben/planfeststellung/planfeststellung-76801.html
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.12.2010