Plangenehmigung Erteilung

    Planfeststellung

    Beschreibung

    Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.

    Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Bund und beim Land, die diese Aufgabe ggf. an untergeordnete Ebenen übertragen können.

    Hinweise für Lehrte: Planfeststellung

    Region Hannover
    Team 63.01 Baurecht und Fachaufsicht  
    Höltystraße 17
    30171 Hannover


    Öffnungszeiten: 
    Mo – Fr 08:00 – 16:00 Uhr


    Barrierefreier Zugang: 
    Gebäude ist nicht barrierefrei zugänglich
     

    Ansprechpartner

    Für Lehrte wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Lehrte: Planfeststellung

    Entwurfsplanung des Vorhabenträgers (Straßenbaubehörde)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lehrte: Planfeststellung

    Nds. Straßengesetz, Bundesfernstraßengesetz 

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lehrte: Planfeststellung

    • Vollständigkeitsprüfung
    • Beteiligung TöB
    • Planauslegung (Entwurf) durch Stadt/Gemeinde
    • Erörterungstermin 
    • Prüfung durch Sachbearbeitung
    • Entscheidung durch Planfeststellungsbeschluss oder Ablehnung des Vorhabens
    • Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Plans
       

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Lehrte: Planfeststellung

    Zwei Wochen nach Beendigung der Planauslegung  (§ 73 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz) bzw. ein Monat (§ 21 Abs. 2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung)

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lehrte: Planfeststellung

    Weiterführende Informationen finden Sie unter https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/aufgaben/planfeststellung/planfeststellung-76801.html  

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 13.12.2010

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024