Personalausweis Ausstellung

    Personalausweis beantragen

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
    Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

    Hinweise für Ganderkesee: Personalausweis beantragen

    Allgemeine Informationen

    Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet einen Personalausweis zu führen.
    (Ausgenommen hiervon sind Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen).

    Zum 01. November 2010 wurde der neue, elektronische Personalausweis eingeführt.

    Allgemeine Informationen über den neuen Personalausweis erhalten Sie auf der
    Internetseite:
    www.personalausweisportal.de

    Die Broschüre "Alles Wissenswerte zum neuen Personalausweis", (PDF-Dokument, 2,39 MByte) finden Sie hier:



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 21 - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 2-4

    27777 Ganderkesee

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04222 44-300

    Fax: 04222 44-520

    E-Mail: buergerbuero@ganderkesee.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Außenstelle Bookholzberg Stedinger Str. 65 27777 Ganderkesee Telefon: 04223 7091-0

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Ganderkesee - Bürgerbüro Ganderkesee

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1661

    27767 Ganderkesee

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 2

    27777 Ganderkesee

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 5  Gebühren: ja
    • Parkplatz:
      Anzahl: 40  Gebühren: nein

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Auch für Sie da: Bürgerbüro Bookholzberg Stedinger Straße 65 27777 Ganderkesee Montag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis, zum Beispiel
      • alter Personalausweis,
      • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild 
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
      • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
      • Familienbuch
      • Erklärung über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Ganderkesee: Personalausweis beantragen

    • bisheriger Personalausweis bzw. Kinderausweis / Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
    • Sollten Sie Ihren alten Personalausweis verloren haben, bringen Sie bitte Ihren Reisepass (auch wenn dieser abgelaufen ist) sowie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde) mit.
    • ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate), biometrisches Lichtbild
      Weitere Informationen zu den Passbildern finden Sie als Download hier: Anforderungen der Bundesdruckerei
    • bei Ausstellung eines Personalausweises an unter 16-jährige: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten sowie Personalausweise oder Reisepässe aller Erziehungsberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten

      Das Einverständnis kann formlos oder mit dem unten im Download zur Verfügung stehenden Formular erteilt werden. Die Ausweise der Erziehungsberechtigten sind zusammen mit der Einverständniserklärung bei der Beantragung im Original oder als Kopie - was auch ein FAX mit einschließt - vorzulegen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein.
    Schriftform erforderlich: Ja.
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
    Online-Dienste vorhanden: Nein.

    Hinweise für Ganderkesee: Personalausweis beantragen

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ganderkesee: Personalausweis beantragen

    Beantragung:

    Die Beantragung eines Personalausweises ist in Ganderkesee nur möglich, wenn Sie hier mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet sind. In anderen Orten ist die Beantragung nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde möglich.

    Zur Beantragung eines Personalausweises sprechen Sie bitte persönlich im Bürger-Service-Büro Ganderkesee oder Bookholzberg vor. Eine andere Person mit Vollmacht kann dies nicht für Sie erledigen.

    In Medienberichten wurde von einem Gesetzesentwurf zur Einreichung digitaler Passbilder berichtet. Der Entwurf sieht vor, dass Passbilder nur noch in digitaler Form eingereicht werden können. Bislang ist dies jedoch lediglich ein Entwurf und es gibt noch keine genaueren Informationen.

    Selbstbedienungsterminal:

    Mit Hilfe des Selbstbedienungsterminals können Bürgerinnen und Bürger die für die Beantragung eines deutschen Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass sowie die vorläufigen Ausweisdokumente) notwendigen biometrischen Daten wie Foto, Unterschrift und Fingerabdrücke bereits vor der Antragstellung erfassen und digitalisieren lassen.

    Das Foto wird nicht mehr ausgedruckt, sondern digital in das Fachverfahren übertragen. Dort stehen die erfassten Daten anschließend den Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros Ganderkesee für die Antragstellung zur Verfügung.

    Die Nutzung des Selbstbedienungsterminals kostet zusätzlich 7,80 €.

    Bearbeitungsdauer/Abholung:

    Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt ca. 3-4 Wochen.

    Die Übersendung des Briefes der Bundesdruckerei mit PIN, Puk und Sperrkennwort ist gleichzeitig die Mitteilung, dass das Ausweisdokument 2-3 Tage später bei der Meldebehörde abgeholt werden kann.

    Den Bestellstatus zur Abholung des Ausweises oder Passes können Sie auch Online abfragen. Die dafür benötigte Dokumentennummer ist bei der Antragstellung ausgehändigt worden. Zur Pass-/Personalausweis-Statusabfrage gelangen Sie hier.

    Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgestellt.

    Fristen

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Hinweise für Ganderkesee: Personalausweis beantragen

    • 37,00 EUR für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren (Gültigkeitsdauer: 10 Jahre)
    • 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren (Gültigkeitsdauer: 6 Jahre)
    • 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
    • 13,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • 30,00 EUR Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

    Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English