Personalausweis beantragen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.
Hinweise für Ottersberg: Personalausweis
Seit dem 1. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat.
Der Personalausweis besitzt einen elektronischen Chip, auf dem die persönlichen Daten gespeichert sind und hat folgende Funktionen:
• elektronischer Identitätsnachweis (eID-Funktion) z.B. für die Identifizierung im Internet oder als Altersnachweis an Zigarettenautomaten
• elektronische Signatur, ist der normalen Unterschrift gleichgestellt und ermöglicht die digitale Unterzeichnung digitaler Dokumente
• zwei digitale Fingerabdrücke (nur bestimmte Stellen haben Zugriff auf den Chip, z.B. die Beamten bei Grenzkontrollen).
Seit dem 1. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat.
Der Personalausweis besitzt einen elektronischen Chip, auf dem die persönlichen Daten gespeichert sind und hat folgende Funktionen:
elektronischer Identitätsnachweis (eID-Funktion) z.B. für die Identifizierung im Internet oder als Altersnachweis an Zigarettenautomaten
elektronische Signatur, ist der normalen Unterschrift gleichgestellt und ermöglicht die digitale Unterzeichnung digitaler Dokumente
zwei digitale Fingerabdrücke (nur bestimmte Stellen haben Zugriff auf den Chip, z.B. die Beamten bei Grenzkontrollen).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Niedersachsen: Personalausweis beantragen
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.
Ansprechpartner
Fachbereich I - Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04205 3170-0
Kontaktperson
Frau Gerken
Frau König
Frau Nicole Siewe
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis,
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde,
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Hinweise für Ottersberg: Personalausweis
Für einen neuen Personalausweis bringen Sie bitte folgendes mit:
• aktuelles biometrietaugliches Passfoto
• den alten Personalausweis
• ledige Personen: Geburtsurkunde
verheiratete oder verheiratet gewesene Personen: letzte Eheurkunde
Der Personalausweis muss persönlich beantragt werden. Die entsprechenden Urkunden müssen nur bei der erstmaligen Beantragung eines Ausweisdokumentes vorgelegt werden bzw. bei Verlust.
Ab dem Alter von 6 Jahren sind Fingerabdrücke beim Personalausweis sowie beim Reisepass PFLICHT
Für einen neuen Personalausweis bringen Sie bitte folgendes mit:
aktuelles biometrietaugliches Passfoto
den alten Personalausweis
ledige Personen: Geburtsurkunde
verheiratete oder verheiratet gewesene Personen: letzte Eheurkunde
Der Personalausweis muss persönlich beantragt werden. Die entsprechenden Urkunden müssen nur bei der erstmaligen Beantragung eines Ausweisdokumentes vorgelegt werden bzw. bei Verlust.
Ab dem Alter von 6 Jahren sind Fingerabdrücke beim Personalausweis sowie beim Reisepass PFLICHT
Formulare
Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.
Hinweise für Ottersberg: Personalausweis
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Bearbeitungsdauer
2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)
Kosten
- EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
- EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Hinweise für Ottersberg: Personalausweis
- Gebühr:37,00 EUR
Antragsteller ab 24 Jahren - Gebühr:6,00 EUR
Nachträgliches Aktivieren oder Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises - Gebühr:30,00 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland - Gebühr:22,80 EUR
Antragsteller unter 24 Jahre und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche - Gebühr:6,00 EUR
Änderung der PIN bei der zuständigen Stelle - Gebühr:13,00 EUR
Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle - Gebühr:kostenfrei
Sperren des elektronischen Identitätsnachweises im Verlustfall - Gebühr:kostenfrei
Erstmaliges Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises bei Abholung des Ausweises - Gebühr:kostenfrei
Erstmaliges Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben
- Gebühr:37,00 EUR
Antragsteller ab 24 Jahren - Gebühr:6,00 EUR
Nachträgliches Aktivieren oder Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises - Gebühr:30,00 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland - Gebühr:22,80 EUR
Antragsteller unter 24 Jahre und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche - Gebühr:6,00 EUR
Änderung der PIN bei der zuständigen Stelle - Gebühr:13,00 EUR
Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle - Gebühr:kostenfrei
Sperren des elektronischen Identitätsnachweises im Verlustfall - Gebühr:kostenfrei
Erstmaliges Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises bei Abholung des Ausweises - Gebühr:kostenfrei
Erstmaliges Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben
Hinweise (Besonderheiten)
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Hinweise für Ottersberg: Personalausweis
Wichtig:
Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.
Der Verlust eines Personalausweises muss unverzüglich angezeigt werden.
Wird ein neuer Personalausweis sofort benötigt, kann ein vorläufiger Ausweis beantragt werden, der drei Monate gültig ist.
Weitere Infos zum neuen Personalausweis finden Sie unter: www.personalausweisportal.de
Genaue Angaben über einzelne Einreisebestimmungen erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes:www.auswaertiges-amt.de
Wichtig:
Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.
Der Verlust eines Personalausweises muss unverzüglich angezeigt werden.
Wird ein neuer Personalausweis sofort benötigt, kann ein vorläufiger Ausweis beantragt werden, der drei Monate gültig ist.
Weitere Infos zum neuen Personalausweis finden Sie unter: www.personalausweisportal.de
Genaue Angaben über einzelne Einreisebestimmungen erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes:www.auswaertiges-amt.de
Weitere Informationen
Hinweise für Ottersberg: Personalausweis
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Personaldokument, Personalausweis, Identitätsnachweis, Beantragung, Identitätsdokument, PA, Passbild, Neuer PA, Ausweis, Perso, Personalausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Ausweis beantragen, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, Lichtbildausweis