Personalausweis Ausstellung

    Personalausweis beantragen

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
    Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

    Hinweise für Achim: Personalausweis

    Jeder deutsche Staatsbürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn er seine Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen kann und er der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegt. Er hat den Personalausweis auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen.

    Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.

    Nach einem Umzug muss die Anschrift bei der Pass- und Ausweisbehörde im Personalausweis auf dem Kartenkörper sowie auf dem elektronischen Chip aktualisiert werden. Zweckmäßigerweise sollte die Adresse im Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung bzw. mit der Anmeldung der Wohnung geändert werden.

    Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.

    Soweit für die Einreise in ausländische Staaten kein Reisepass benötigt wird, genügt ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis.

    Genaue Angaben über einzelne Einreisebestimmungen erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

    Der Verlust eines Personalausweises muss unverzüglich angezeigt werden.

    Gültigkeit:

    • für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
    • für Personen ab einschließlich 24 Jahren: 10 Jahre

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

    Neuer Personalausweis:  

    Am 1. November 2010 löst der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ab. Der neue Personalausweis kann ab dem 01.11.2010 beantragt werden. Der bisherige ist bis zum Ablauf seiner individuell bestimmten Gültigkeit verwendbar.

    Auch der neue Personalausweis ist in seiner Grundfunktion ein amtliches Ausweisdokument (Sichtausweis). Gegenüber dem alten Dokument wurde er mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen und Funktionalitäten ausgestattet, die insbesondere im Internet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten bieten. Die (freiwilligen) Zusatzfunktionen dienen der eigenen Sicherheit. Sie können beantragen, dass diese von der zuständigen Personalausweisbehörde aktiviert bzw. deaktiviert werden.

    Zusatzfunktionen:

    • elektronischer Identitätsnachweis (eID-Funktion)
      • z.B. für die Identifizierung im Internet oder als Altersnachweis an Zigarettenautomaten
    • elektronische Signatur
      • ist der normalen Unterschrift gleichgestellt und ermöglicht die digitale Unterzeichnung digitaler Dokumente, z.B. im Rahmen von Verwaltungsverfahren
    • zwei digitale Fingerabdrücke
      • Nur die vom Staat dazu berechtigten Stellen haben Zugriff auf diesen biometrischen Bereich, z.B. die Beamten an Grenzkontrollen. Im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises kann auf die biometrischen Daten nicht zugegriffen werden.

    Folgende Daten sind auf dem Ausweis sichtbar und im Chip gespeichert:

    • Familienname
    • Geburtsname
    • Vornamen
    • Doktorgrad
    • Tag und Ort der Geburt
    • Lichtbild (kann vom Chip durch Behörden abgerufen werden)
    • Anschrift
    • Staatsangehörigkeit
    • Ordensname (wurde auf dem alten Personalausweis nicht eingetragen)
    • Künstlername (wurde auf dem alten Personalausweis nicht eingetragen)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.

    Hinweise für Achim: Personalausweis

    Bitte vereinbaren Sie in Passangelegenheiten unbedingt vorher einen Termin mit dem Bürgerbüro unter Telefon 04202/9529-107.

    Wichtig: Bei Beantragung aller Ausweisdokumente für Kinder ist die Anwesenheit Ihres Kindes erforderlich. Ebenso muss ein aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes vorgelegt werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Achim - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Obernstraße 38

    28832 Achim

    Öffnungszeiten

    nach vorheriger Terminabsprache: Montag, Mittwoch und Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04202 9529-567

    E-Mail: buergerbuero@stadt.achim.de

    Version

    Technisch geändert am 18.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis, zum Beispiel
      • alter Personalausweis,
      • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild 
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
      • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
      • Familienbuch
      • Erklärung über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Achim: Personalausweis

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35) mm im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • Ihr bisheriger Personalausweis
    • Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
    • ledige Personen: Geburtsurkunde
      verheiratete oder verheiratet gewesene Personen: letzte Eheurkunde
      In beiden Fällen wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
    • zusätzlich bei Beantragung eines Personalausweises unter 16 Jahren:
      • unterschriebene Einverständniserklärung(en) der/ des Sorgeberechtigten
      • deren/ dessen Personaldokument(e) als Kopie
      • bei nur einer/ einem Sorgeberechtigten: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z.B. Sorgerechtsnachweis/ Negativerklärung vom Jugendamt

    Die entsprechenden Urkunden sind lediglich bei der erstmaligen Beantragung eines Ausweisdokumentes vorzulegen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein.
    Schriftform erforderlich: Ja.
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
    Online-Dienste vorhanden: Nein.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Hinweise für Achim: Personalausweis

    • Gebühr: 37,00 EUR
      Antragsteller ab 24 Jahren
    • Gebühr:30,00 EUR
      Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
    • Gebühr:22,80 EUR
      Antragsteller unter 24 Jahre und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche
    • Gebühr: 13,00 EUR
      Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle
    • Gebühr: kostenfrei
      Erstmaliges Setzen der persönlichen, sechsstelligen PIN bei der Ausgabe oder nach Vollendung des 16.Lebensjahres
    • Gebühr: kostenfrei
      Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

    Hinweise für Achim: Personalausweis

    In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.

    Besitzer eines alten Personalausweises können jederzeit einen neuen Personalausweis beantragen, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.

    Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen Sicherheit wünscht.

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Hinweise für Achim: Personalausweis

    Weitere Infomation zum nPA finden Sie hier: www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Beantragung, elektronischer Personalausweis, Lichtbildausweis, PA, Neuer PA, Perso, Passbild, Ausweis, Personalausweis beantragen, Identitätsnachweis, Ausweis ausstellen, Personaldokument, Ausweis beantragen, neuer Personalausweis, Identitätsdokument, Personalausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de