Personalausweis beantragen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.
Hinweise für Schneverdingen: Personalausweis: Ausstellung
Jeder deutsche Staatsbürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn er seine Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen kann und er der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegt. Er hat den Personalausweis auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen.
Die Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich beantragt werden. Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht zulässig. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden.
Bei Kindern bzw. Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss eine sorgeberechtigte Person zur Antragstellung mitkommen. Kinder sollten, sobald sie ihren Nachnamen schreiben können, persönlich den Ausweis unterschreiben.
Sie sind verpflichtet sich einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen z. B. im Falle einer Namensänderung (Eheschließung).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.
Hinweise für Niedersachsen: Personalausweis beantragen
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.
Ansprechpartner
Stadt Schneverdingen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05193 93-333
E-Mail: buergerbuero@schneverdingen.de
Formulare
Zustimmungserklärung zum Personalausweisantrag
Vollmachtserklärung zur Abholung eines Personalausweises
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Fundbüro, Gewerbeamt, Kfz-Zulassung
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis,
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde,
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Hinweise für Schneverdingen: Personalausweis: Ausstellung
- aktuelles biometrietaugliches Foto, im Passbildformat (45 x 35 mm), Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Reisepass oder
- Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder
- Kinderreisepass bzw. -ausweis
Sollten Sie keines der oben angegebenen Dokumente besitzen, können Sie sich auch mit einem anderen Dokument mit Lichtbild ausweisen (z. B. Führerschein).
Besitzen Sie kein Dokument mit Lichtbild benötigen wir:
- Ihre Geburtsurkunde oder
- Ihr Familienbuch oder
- Ihre Heirats- bzw. Eheurkunde
Zusätzlich bei Beantragung eines Personalausweises unter 16 Jahren:
- Anwesenheit eines Sorgeberechtigten deren/dessen Personaldokument im Original oder als Kopie
- unterschriebene Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten oder
- bei Alleinerziehenden: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsnachweis, Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, oder Negativbescheinigung vom Jugendamt)
Besonderheiten:
- Bescheinigung vom Standesamt über eine Namensänderung
- Einbürgerungsurkunde bei Neuerwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Formulare
Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Schneverdingen: Personalausweis: Ausstellung
Es besteht bei dem neuen Personalausweis die Möglichkeit seine Fingerabdrücke mit aufnehmen zu lassen. Diese werden auf dem Ausweischip gespeichert.
Die Aufnahme der Fingerabdrücke ist freiwillig und erfolgt in Ihrem Ausweis nur, wenn Sie dies wünschen.
Fristen
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Hinweise für Schneverdingen: Personalausweis: Ausstellung
Antragsteller(innen) ab 24 Jahren
Gültigkeit: 10 Jahre
Antragsteller(innen) unter 24 Jahren
Gültigkeit: 6 Jahre
Bearbeitungsdauer: ca. 3 Wochen
Bearbeitungsdauer
2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)
Kosten
- EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
- EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Hinweise für Schneverdingen: Personalausweis: Ausstellung
Antragsteller(innen) ab 24 Jahren
Gebühr: 28,80 EUR
Antragsteller(innen) unter 24 Jahren und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche
Gebühr: 22,80 EUR
Gebühr ab 22.80 EUR bis 28.80 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Hinweise für Schneverdingen: Personalausweis: Ausstellung
Folgende Daten sind auf dem Ausweis sichtbar und auf dem Chip gespeichert:
- Familienname
- Geburtsname
- Vornamen
- Doktorgrad
- Tag und Ort der Geburt
- Lichtbild (kann vom Chip durch Behörden abgerufen werden)
- Anschrift
- Staatsangehörigkeit
- Ordensname (wurde auf dem alten Personalausweis nicht eingetragen)
- Künstlername (wurde auf dem alten Personalausweis nicht eingetragen)
Der Fingerabdruck ist lediglich auf dem Ausweischip hinterlegt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.09.2021
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