Personalausweis Ausstellung

    Personalausweis beantragen

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
    Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

    Hinweise für Schneverdingen: Personalausweis: Ausstellung

    Jeder deutsche Staatsbürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn er seine Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen kann und er der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegt. Er hat den Personalausweis auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen.

    Die Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich beantragt werden. Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht zulässig. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden.

    Bei Kindern bzw. Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss eine sorgeberechtigte Person zur Antragstellung mitkommen. Kinder sollten, sobald sie ihren Nachnamen schreiben können, persönlich den Ausweis unterschreiben.

    Sie sind verpflichtet sich einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen z. B. im Falle einer Namensänderung (Eheschließung).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.

    Hinweise für Niedersachsen: Personalausweis beantragen

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.

    Ansprechpartner

    Stadt Schneverdingen - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 3

    29640 Schneverdingen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05193 93-333

    E-Mail: buergerbuero@schneverdingen.de

    Formulare

    Zustimmungserklärung zum Personalausweisantrag
    Vollmachtserklärung zur Abholung eines Personalausweises

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Fundbüro, Gewerbeamt, Kfz-Zulassung

    Version

    Technisch erstellt am 14.05.2014

    Technisch geändert am 03.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis, zum Beispiel
      • alter Personalausweis,
      • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild 
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
      • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
      • Familienbuch
      • Erklärung über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Schneverdingen: Personalausweis: Ausstellung

    • aktuelles biometrietaugliches Foto, im Passbildformat (45 x 35 mm), Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • Reisepass oder
    • Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder
    • Kinderreisepass bzw. -ausweis

    Sollten Sie keines der oben angegebenen Dokumente besitzen, können Sie sich auch mit einem anderen Dokument mit Lichtbild ausweisen (z. B. Führerschein).

    Besitzen Sie kein Dokument mit Lichtbild benötigen wir:

    • Ihre Geburtsurkunde oder
    • Ihr Familienbuch oder
    • Ihre Heirats- bzw. Eheurkunde

    Zusätzlich bei Beantragung eines Personalausweises unter 16 Jahren:

    • Anwesenheit eines Sorgeberechtigten deren/dessen Personaldokument im Original oder als Kopie
    • unterschriebene Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten oder
    • bei Alleinerziehenden: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsnachweis, Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, oder Negativbescheinigung vom Jugendamt)

    Besonderheiten:

    • Bescheinigung vom Standesamt über eine Namensänderung
    • Einbürgerungsurkunde bei Neuerwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein.
    Schriftform erforderlich: Ja.
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
    Online-Dienste vorhanden: Nein.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schneverdingen: Personalausweis: Ausstellung

    Es besteht bei dem neuen Personalausweis die Möglichkeit seine Fingerabdrücke mit aufnehmen zu lassen. Diese werden auf dem Ausweischip gespeichert.

    Die Aufnahme der Fingerabdrücke ist freiwillig und erfolgt in Ihrem Ausweis nur, wenn Sie dies wünschen.

    Fristen

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Hinweise für Schneverdingen: Personalausweis: Ausstellung

    Antragsteller(innen) ab 24 Jahren
    Gültigkeit: 10 Jahre

    Antragsteller(innen) unter 24 Jahren

    Gültigkeit: 6 Jahre

    Bearbeitungsdauer: ca. 3 Wochen

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Hinweise für Schneverdingen: Personalausweis: Ausstellung

    Antragsteller(innen) ab 24 Jahren
    Gebühr: 28,80 EUR

    Antragsteller(innen) unter 24 Jahren und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche
    Gebühr: 22,80 EUR

    Gebühr ab 22.80 EUR bis 28.80 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

    Hinweise für Schneverdingen: Personalausweis: Ausstellung

    Folgende Daten sind auf dem Ausweis sichtbar und auf dem Chip gespeichert:

    • Familienname
    • Geburtsname
    • Vornamen
    • Doktorgrad
    • Tag und Ort der Geburt
    • Lichtbild (kann vom Chip durch Behörden abgerufen werden)
    • Anschrift
    • Staatsangehörigkeit
    • Ordensname (wurde auf dem alten Personalausweis nicht eingetragen)
    • Künstlername (wurde auf dem alten Personalausweis nicht eingetragen)

    Der Fingerabdruck ist lediglich auf dem Ausweischip hinterlegt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Personalausweis beantragen, Perso, Beantragung, neuer Personalausweis, Identitätsnachweis, Lichtbildausweis, Identitätsdokument, Passbild, elektronischer Personalausweis, Personalausweis, Ausweis beantragen, Ausweis, Neuer PA, Personaldokument, Ausweis ausstellen, PA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024