Personalausweis Ausstellung

    Personalausweis beantragen

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
    Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

    Hinweise für Schwanewede: Personalausweis

    Allgemeine Informationen

    Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet? Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Sie verpflichtet einen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.

    Bei Kindern unter 16 Jahren ist zu beachten, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb der aufgedruckten Gültigkeitsdauer stark verändern kann. Eine Identifizierung ist somit nicht mehr möglich. Das Dokument ist somit vor Ablauf des ursprünglichen Gültigkeitsdatums ungültig.

    Ein Personaldokument dient grundsätzlich der Identifizierung des Dokumenteninhabers.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schwanewede - Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Damm 4

    28790 Schwanewede

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch 08.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04209 74-239

    Telefon Festnetz: 04209 74-230

    E-Mail: buergerservice@schwanewede.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis, zum Beispiel
      • alter Personalausweis,
      • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild 
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
      • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
      • Familienbuch
      • Erklärung über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Schwanewede: Personalausweis

    • Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass zur Identifizierung
    • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 35 x 45 mm ohne Rand) mit neutralem Hintergrund. Das Lichtbild darf nicht älter als 1 Jahr sein.
    • die letzte Personenstandsurkunde, wenn der bisherige Personalausweis nicht in Schwanewede ausgestellt wurde:
      • bei Ledigen die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
      • bei Verheirateten die Heiratsurkunde
      • bei Geschiedenen die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil
      • bei Verwitweten die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten
      • bei Namensänderungen die Personenstandsurkunde und die Namensänderungsurkunde
    • Wenn der Personalausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt werden soll, sind die Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten (siehe Formulare) sowie die Begleitung durch einen Sorgeberechtigten bei der Antragstellung erforderlich.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein.
    Schriftform erforderlich: Ja.
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
    Online-Dienste vorhanden: Nein.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwanewede: Personalausweis

    Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)

    Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PAuswV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schwanewede: Personalausweis

    Für die Beantragung des Personalausweises müssen Sie persönlich erscheinen. Das Ausfüllen eines Antrages ist nicht nötig. Die Daten werden von uns erfasst. Sie müssen lediglich eine eigenhändige Unterschrift leisten.

    Als zusätzliches biometrisches Merkmal ist die Speicherung von zwei Fingerabdrücken ab 02.08.2021 verpflichtend.

    Die Bearbeitungszeit bis zur Fertigstellung beträgt ca. 3 bis 4 Wochen.

    Fristen

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Hinweise für Schwanewede: Personalausweis

    Gebühr: 37,00 € - für Personen ab 24 Jahren (Gültigkeit 10 Jahre)
    Gebühr: 22,80 € - für Personen unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre)
    Gebühr: 13,00 € - Aufschlag bei Ausstellung einer nicht zuständigen Behörde
    Kostenfrei - Änderung der PIN bei der zuständigen Behörde
    Kostenfrei - Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises (Personalausweis)
    Kostenfrei - Sperren des elektronischen Identitätsnachweises im Verlustfall

    Die Gebühr ist bei Beantragung bar oder per girocard (EC-Karte) -keine Debitkarte- zu zahlen.

    Sollte der beantragte Personalausweis nicht rechtzeitig fertig werden, besteht in dringenden Fällen die Möglichkeit zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises. Die Gebühr hierfür beträgt 10,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

    Hinweise für Schwanewede: Personalausweis

    • Personalausweise können nicht verlängert werden.
    • Auch der erste Personalausweis ist gebührenpflichtig.
    • Ändert sich der Name mit Heirat kann ein neues Dokument frühestens acht Wochen vor dem Termin beantragt werden. Die Bestätigung des Standesamtes ist vorzulegen.
    • Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wird der Personalausweis nur mit aktivierter eID-Funktion ausgehändigt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Beantragung, elektronischer Personalausweis, Lichtbildausweis, PA, Neuer PA, Perso, Passbild, Ausweis, Personalausweis beantragen, Identitätsnachweis, Ausweis ausstellen, Personaldokument, Ausweis beantragen, neuer Personalausweis, Identitätsdokument, Personalausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de