Personalausweis beantragen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.
Hinweise für Winsen (Luhe): Personalausweis Ausstellung
Einen neuen Personalausweis bekommen Sie im Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung.
Rahmen
Die Ausweispflicht beginnt mit 16 Jahren. Bis zum 24. Lebensjahr werden Ausweise für sechs Jahre ausgestellt, danach für zehn Jahre.
Eine Mindestaltersgrenze für die Ausstellung eines Personalausweises gibt es nicht. Bei Minderjährigen unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen (die/der Minderjährige muss bei der Antragstellung anwesend sein). Ab 16 Jahren kann dies die betreffende Person selbst.
Verlauf
Sie stellen bei uns den Antrag (persönliches Erscheinen ist unbedingt notwendig), wir schicken ihn zur Bundesdruckerei nach Berlin. Nach 2-4 Wochen liegt das Ausweisdokument zur Abholung bereit. Sie werden schriftlich davon in Kenntnis gesetzt.
Zur Abolung muss eine Erklärung über den Erhalt des PIN-Briefes und die Funktionalität der eID-Funktion abgegeben werden (bei Abholung durch einen Dritten Vollmacht notwendig).
Einen neuen Personalausweis bekommen Sie im Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung.
Rahmen
Die Ausweispflicht beginnt mit 16 Jahren. Bis zum 24. Lebensjahr werden Ausweise für sechs Jahre ausgestellt, danach für zehn Jahre.
Eine Mindestaltersgrenze für die Ausstellung eines Personalausweises gibt es nicht. Bei Minderjährigen unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen (die/der Minderjährige muss bei der Antragstellung anwesend sein). Ab 16 Jahren kann dies die betreffende Person selbst.
Verlauf
Sie stellen bei uns den Antrag (persönliches Erscheinen ist unbedingt notwendig), wir schicken ihn zur Bundesdruckerei nach Berlin. Nach 2-4 Wochen liegt das Ausweisdokument zur Abholung bereit. Sie werden schriftlich davon in Kenntnis gesetzt.
Zur Abolung muss eine Erklärung über den Erhalt des PIN-Briefes und die Funktionalität der eID-Funktion abgegeben werden (bei Abholung durch einen Dritten Vollmacht notwendig).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.
Hinweise für Niedersachsen: Personalausweis beantragen
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.
Ansprechpartner
GB II Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag auch 14.00 - 16.00 Uhr Meldeamt Dienstag auch ab 7.00 Uhr Donnerstag auch 15.00 - 18.00 Uhr Das Standesamt hat am Mittwoch geschlossen.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4171 657-0
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis,
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde,
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Hinweise für Winsen (Luhe): Personalausweis Ausstellung
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr), im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass
- in Einzelfällen Geburtsurkunde
- verheiratete oder geschiedene Personen (soweit eine Änderung eingetreten ist): Ehe-/ Scheidungsurkunde; in beiden Fällen wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
zusätzlich bei Beantragung eines Personalausweises unter 16 Jahren:
- Unterschrift mindestens eines Sorgeberechtigten vor Ort, zweite Unterschrift ggfs. auf Formblatt (dann zusätzlich Ausweis-/Passkopie notwendig) oder bei Abholung
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr), im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass
- in Einzelfällen Geburtsurkunde
- verheiratete oder geschiedene Personen (soweit eine Änderung eingetreten ist): Ehe-/ Scheidungsurkunde; in beiden Fällen wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
zusätzlich bei Beantragung eines Personalausweises unter 16 Jahren:
- Unterschrift mindestens eines Sorgeberechtigten vor Ort, zweite Unterschrift ggfs. auf Formblatt (dann zusätzlich Ausweis-/Passkopie notwendig) oder bei Abholung
Formulare
Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.
Hinweise für Winsen (Luhe): Personalausweis Ausstellung
Die Stellung eines Antrags ist nur durch den Antragsteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. den gesetzlichen Vertreter möglich (unter weiteren Voraussetzungen Betreuer bzw. notariell Bevollmächtigter). Eine Vertretung durch "einfache" Bevollmächtigung ist nicht zulässig.
Die Stellung eines Antrags ist nur durch den Antragsteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. den gesetzlichen Vertreter möglich (unter weiteren Voraussetzungen Betreuer bzw. notariell Bevollmächtigter). Eine Vertretung durch "einfache" Bevollmächtigung ist nicht zulässig.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Bearbeitungsdauer
2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)
Kosten
- EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
- EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Hinweise für Winsen (Luhe): Personalausweis Ausstellung
- Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 EUR
- Antragsteller unter 24 Jahre: 22,80 EUR
- Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit: 13,00 EUR
- Erstmaliges Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises bei Abholung des Ausweises: kostenfrei
- Erstmaliges Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben: kostenfrei
- Sperren des elektronischen Identitätsnachweises im Verlustfall: kostenfrei
- Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 EUR
- Antragsteller unter 24 Jahre: 22,80 EUR
- Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit: 13,00 EUR
- Erstmaliges Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises bei Abholung des Ausweises: kostenfrei
- Erstmaliges Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben: kostenfrei
- Sperren des elektronischen Identitätsnachweises im Verlustfall: kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.09.2021
Stichwörter
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