Personalausweis beantragen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.
Hinweise für Stadthagen: Personalausweis
Jeder Deutsche ist ab der Vollendung seines 16. Lebensjahres verpflichtet, einen gültigen Personalausweis bzw. einen Reisepass zu besitzen. Darüber hinaus kann schon vor diesem Zeitpunkt ein Personalausweis beantragt werden.
Der Ausweis wird in der Regel bei der Meldebehörde beantragt, in dessen Bezirk die antragstellende Person ihren alleinigen oder Hauptwohnsitz hat.
In vielen EU-Ländern werden bei der Durch- bzw. Einreise Personalausweise als Ausweisdokumente akzeptiert. Bitte informieren Sie sich vor der Reise, welche Ausweisdokumente Sie benötigen und welche Gültigkeit sie haben müssen. Informationen können Ihnen Reisebüros oder das Auswärtige Amt geben.
Wenn Sie einen neuen (vorläufigen) Personalausweis, beantragen möchten, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- evtl. Geburts- oder Heiratsurkunde, sofern noch kein Ausweisdokument bei der Stadt Stadthagen beantragt wurde (bitte ausstellende Behörde auf dem vorhandenden Ausweisdokument beachten!)
- bei (vorl.) Personalausweisen für Personen unter 16 Jahren wird eine Einverständniserklärung von den Sorgeberechtigten benötigt. Sollte ein Elternteil verhindert sein, so kann er die Einverständniserklärung auch schriftlich abgeben, bitte Kopie vom Ausweisdokument beifügen. Besteht das Sorgerecht nur für ein Elternteil, so ist dieses bei der Beantragung nachzuweisen (z. B. Sorgerechtsbeschluss, Negativ-Bescheinigung).
Während der Beantragung werden Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip im Personalausweis gespeichert. Dies stellt ein weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal dar.
Verfahren bei der Antragstellung:
Anträge für Ausweisdokumente werden im Einwohnermeldeamt gestellt in dessen Meldebezirk die antragstellende Person Ihren alleinigen oder Hauptwohnsitz hat. Dieses setzt ein persönliches Erscheinen des Antragstellers voraus, auch Säuglinge oder Kleinkinder müssen anwesend sein. Eine Mitnahme von Antragsformularen für eine dritte Person ist nicht möglich.
Während der Beantragung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip im Personalausweis speichern zu lassen. Dies stellt ein weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal dar. Eine Speicherung der Fingerabdrücke ist freiwillig.
Darüber hinaus werden Sie noch eine Informationsbroschüre erhalten, in der alles Wissenswertes über den neuen Personalausweis beschrieben ist.
Bitte bringen Sie zur Antragstellung Ihren bisherigen Reisepass oder Personalausweis mit. Er wird Ihnen nach der Antragstellung wieder ausgehändigt und bleibt bis zur Abholung Ihres neuen Personalausweises in Ihrem Besitz und wird anschließend vernichtet.
Nach der Herstellung Ihres neuen Personalausweises werden Sie einen Brief von der Bundesdruckerei GmbH erhalten. Dieser enthält einen Anfangs-PIN, einen PUK und ein Sperrkennwort. Sollten Sie diesen Brief nicht erhalten, ist es notwendig, dass Sie einen neuen PIN setzen, damit keinem Dritten der PIN zu der Ausweisfunktion auf Ihrem Personalausweis bekannt ist.
Jeder Deutsche ist ab der Vollendung seines 16. Lebensjahres verpflichtet, einen gültigen Personalausweis bzw. einen Reisepass zu besitzen. Darüber hinaus kann schon vor diesem Zeitpunkt ein Personalausweis beantragt werden.
Der Ausweis wird in der Regel bei der Meldebehörde beantragt, in dessen Bezirk die antragstellende Person ihren alleinigen oder Hauptwohnsitz hat.
In vielen EU-Ländern werden bei der Durch- bzw. Einreise Personalausweise als Ausweisdokumente akzeptiert. Bitte informieren Sie sich vor der Reise, welche Ausweisdokumente Sie benötigen und welche Gültigkeit sie haben müssen. Informationen können Ihnen Reisebüros oder das Auswärtige Amt geben.
Wenn Sie einen neuen (vorläufigen) Personalausweis, beantragen möchten, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- evtl. Geburts- oder Heiratsurkunde, sofern noch kein Ausweisdokument bei der Stadt Stadthagen beantragt wurde (bitte ausstellende Behörde auf dem vorhandenden Ausweisdokument beachten!)
- bei (vorl.) Personalausweisen für Personen unter 16 Jahren wird eine Einverständniserklärung von den Sorgeberechtigten benötigt. Sollte ein Elternteil verhindert sein, so kann er die Einverständniserklärung auch schriftlich abgeben, bitte Kopie vom Ausweisdokument beifügen. Besteht das Sorgerecht nur für ein Elternteil, so ist dieses bei der Beantragung nachzuweisen (z. B. Sorgerechtsbeschluss, Negativ-Bescheinigung).
Während der Beantragung werden Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip im Personalausweis gespeichert. Dies stellt ein weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal dar.
Verfahren bei der Antragstellung:
Anträge für Ausweisdokumente werden im Einwohnermeldeamt gestellt in dessen Meldebezirk die antragstellende Person Ihren alleinigen oder Hauptwohnsitz hat. Dieses setzt ein persönliches Erscheinen des Antragstellers voraus, auch Säuglinge oder Kleinkinder müssen anwesend sein. Eine Mitnahme von Antragsformularen für eine dritte Person ist nicht möglich.
Während der Beantragung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip im Personalausweis speichern zu lassen. Dies stellt ein weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal dar. Eine Speicherung der Fingerabdrücke ist freiwillig.
Darüber hinaus werden Sie noch eine Informationsbroschüre erhalten, in der alles Wissenswertes über den neuen Personalausweis beschrieben ist.
Bitte bringen Sie zur Antragstellung Ihren bisherigen Reisepass oder Personalausweis mit. Er wird Ihnen nach der Antragstellung wieder ausgehändigt und bleibt bis zur Abholung Ihres neuen Personalausweises in Ihrem Besitz und wird anschließend vernichtet.
Nach der Herstellung Ihres neuen Personalausweises werden Sie einen Brief von der Bundesdruckerei GmbH erhalten. Dieser enthält einen Anfangs-PIN, einen PUK und ein Sperrkennwort. Sollten Sie diesen Brief nicht erhalten, ist es notwendig, dass Sie einen neuen PIN setzen, damit keinem Dritten der PIN zu der Ausweisfunktion auf Ihrem Personalausweis bekannt ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Niedersachsen: Personalausweis beantragen
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.
Ansprechpartner
Stadt Stadthagen - Fachbereich Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Stadt Stadthagen - Einwohnermeldestelle
Beschreibung
Termine für die Einwohnermeldestelle sowie für die Gewerbe- und Fundsachenstelle können Sie h i e r online buchen.
Ab sofort bieten wir jeden Dienstagvormittag offene Sprechzeiten im Einwohnermeldeamt an, d. h., dass Sie ohne Termin vorbeikommen können. Melden Sie sich bitte einfach bei der Zentrale im Eingang an. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird jedoch empfohlen, online oder auch telefonisch unter 05721/782-0 einen Termin zu vereinbaren.
Gewerbean, -um-, und –abmeldungen, Gewerbezentralregisterauszüge, Meldebescheinigungen, Bewohnerparkausweise und Führungszeugnisse können Sie hier online beantragen.
Steuerliche ID-Nummern bitten wir schriftlich, gern per Email, unter stadtverwaltung@stadthagen.de zu beantragen.
Bestätigungen von ausgefüllten Wohngeldanträgen bitte postalisch oder über den Hausbriefkasten übermitteln.
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis,
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde,
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Formulare
Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Bearbeitungsdauer
2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)
Kosten
- EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
- EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Hinweise für Stadthagen: Personalausweis
Personalausweise sind gebührenpflichtig. Die Gebühr wird bereits bei der Antragstellung erhoben, entweder in bar oder per EC-Zahlung.
Kosten Personalausweis:
Für Personen, die das 24 Lebensjahr noch nicht vollendet haben 22,80 €
Für Personen, die das 24 Lebensjahr vollendet haben 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis 10,00 €
Ab dem 01.01.2021 werden Kinderausweise und deren Verlängerungen nur noch für maximal 12 Monate ausgestellt
Ab dem 01.01.2021 können für EU-Bürger und Bürger des europäischen Wirtschaftsraumes (Island, Liechtenstein, Norwegen) sogenannte eID-Karten ausgestellt werden. Diese Karten dienen der Online-Ausweisfunktion. Sie können ab dem vollendeten 16. Lebensjahr beantragt werden und kosten 37,- € und besitzen eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Personalausweise sind gebührenpflichtig. Die Gebühr wird bereits bei der Antragstellung erhoben, entweder in bar oder per EC-Zahlung.
Kosten Personalausweis:
Für Personen, die das 24 Lebensjahr noch nicht vollendet haben 22,80 €
Für Personen, die das 24 Lebensjahr vollendet haben 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis 10,00 €
Ab dem 01.01.2021 werden Kinderausweise und deren Verlängerungen nur noch für maximal 12 Monate ausgestellt
Ab dem 01.01.2021 können für EU-Bürger und Bürger des europäischen Wirtschaftsraumes (Island, Liechtenstein, Norwegen) sogenannte eID-Karten ausgestellt werden. Diese Karten dienen der Online-Ausweisfunktion. Sie können ab dem vollendeten 16. Lebensjahr beantragt werden und kosten 37,- € und besitzen eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Hinweise (Besonderheiten)
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Personaldokument, Personalausweis, Identitätsnachweis, Beantragung, Identitätsdokument, PA, Passbild, Neuer PA, Ausweis, Perso, Personalausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Ausweis beantragen, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, Lichtbildausweis