Personalausweis Ausstellung

    Personalausweis beantragen

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
    Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Niedersachsen: Personalausweis beantragen

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.

    Ansprechpartner

    32.2.1 Stadtbüro / Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    31134 Hildesheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Besuchszeiten: Nur mit Terminreservierung Telefonische Erreichbarkeit: Mo. u. Di. 07:30 – 15:00 Uhr Do. 07:30 – 18:00 Uhr Mi. u. Fr. 07.30 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05121 301-2700

    Fax: 05121 301-2800

    E-Mail: stadtbuero@stadt-hildesheim.de

    Weitere Informationen

    Kontakt Stadtbüro stadtbuero@stadt-hildesheim.de

    Version

    Technisch erstellt am 26.04.2024 (von: Webservice, Stadt Hildesheim)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Stadt Hildesheim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Stadt Hildesheim - Stadtbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    31134 Hildesheim

    Hausanschrift

    Postfach 101255

    31112 Hildesheim

    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2009 (von: Stadt Hildesheim Webservice)

    Technisch geändert am 05.03.2020 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis, zum Beispiel
      • alter Personalausweis,
      • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild 
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
      • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
      • Familienbuch
      • Erklärung über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Hildesheim: Personalausweis beantragen

    • Sie können ein biometrisches Lichtbild auch vor Ort an einem Selbstbedienungsterminal aufnehmen und ebenfalls Unterschrift und Fingerabdrücke erfassen.
    • Bei Kinder ist die Erfassung des Lichtbildes am Selbstbedienungsterminal i.d.R. erst ab einem Alter von ca. 3 Jahren möglich.
    • Sie können ein biometrisches Lichtbild auch vor Ort an einem Selbstbedienungsterminal aufnehmen und ebenfalls Unterschrift und Fingerabdrücke erfassen.
    • Bei Kinder ist die Erfassung des Lichtbildes am Selbstbedienungsterminal i.d.R. erst ab einem Alter von ca. 3 Jahren möglich.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein.
    Schriftform erforderlich: Ja.
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
    Online-Dienste vorhanden: Nein.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)

    Hinweise für Hildesheim: Personalausweis beantragen

    Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Auf die Produktionsdauer von ca. 4 Wochen hat das Stadtbüro keinen Einfluss. Bereits bei der Beantragung des Personalausweises können Sie gleich einen Termin für die Abholung vereinbaren. Sie können auch eine andere Person mit der Abholung bevollmächtigen. Beachten Sie in diesem Fall bitte auch die abzugebende Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes. Die von Ihnen bevollmächtigte Person muss sich ferner ausweisen können.

    Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Auf die Produktionsdauer von ca. 4 Wochen hat das Stadtbüro keinen Einfluss. Bereits bei der Beantragung des Personalausweises können Sie gleich einen Termin für die Abholung vereinbaren. Sie können auch eine andere Person mit der Abholung bevollmächtigen. Beachten Sie in diesem Fall bitte auch die abzugebende Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes. Die von Ihnen bevollmächtigte Person muss sich ferner ausweisen können.

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Personaldokument, Personalausweis, Identitätsnachweis, Beantragung, Identitätsdokument, PA, Passbild, Neuer PA, Ausweis, Perso, Personalausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Ausweis beantragen, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, Lichtbildausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)