Personalausweis beantragen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.
Hinweise für Seelze: Personalausweis
Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, sofern kein gültiger Reisepass vorhanden ist.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.01.2024 KEINE Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden können. Somit muss auch für Kinder jeden Alters ein Personalausweis oder ein Reisepass (je nach Wunsch und Urlaubsort) ausgestellt werden.
Da bei der Beantragung des Personalausweises Ihre eigenhändige Unterschrift notwendig ist und eine Identitätsprüfung vorgenommen wird, müssen Sie persönlich im Bürgerbüro erscheinen.
Die Gültigkeit eines Personalausweises für Personen bis zum 24. Lebensjahr beträgt 6 Jahre, für Personen über 24 Jahren 10 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.
Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, sofern kein gültiger Reisepass vorhanden ist.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.01.2024 KEINE Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden können. Somit muss auch für Kinder jeden Alters ein Personalausweis oder ein Reisepass (je nach Wunsch und Urlaubsort) ausgestellt werden.
Da bei der Beantragung des Personalausweises Ihre eigenhändige Unterschrift notwendig ist und eine Identitätsprüfung vorgenommen wird, müssen Sie persönlich im Bürgerbüro erscheinen.
Die Gültigkeit eines Personalausweises für Personen bis zum 24. Lebensjahr beträgt 6 Jahre, für Personen über 24 Jahren 10 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.
Hinweise für Niedersachsen: Personalausweis beantragen
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis,
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde,
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Hinweise für Seelze: Personalausweis
Für die Ausstellung des Personalausweises (auch für einen vorläufigen) benötigen Sie folgende Unterlagen:
- ein biometrisches, aktuelles Lichtbild
- den alten Ausweis oder Pass
- Die zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde bei ledigen Personen, Heiratsurkunde bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen). Ausländische Personenstandsurkunden gegebenenfalls in deutscher Übersetzung
- Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen beide Elternteile bzw. der alleinig Sorgeberechtigte dem Antrag schriftlich zustimmen. Das alleinige Sorgerecht ist anhand des Beschlusses des Familiengerichtes nachzuweisen. Auch müssen die Ausweise/Pässe der/des Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
Für die Ausstellung des Personalausweises (auch für einen vorläufigen) benötigen Sie folgende Unterlagen:
- ein biometrisches, aktuelles Lichtbild
- den alten Ausweis oder Pass
- Die zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde bei ledigen Personen, Heiratsurkunde bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen). Ausländische Personenstandsurkunden gegebenenfalls in deutscher Übersetzung
- Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen beide Elternteile bzw. der alleinig Sorgeberechtigte dem Antrag schriftlich zustimmen. Das alleinige Sorgerecht ist anhand des Beschlusses des Familiengerichtes nachzuweisen. Auch müssen die Ausweise/Pässe der/des Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Hinweise für Seelze: Personalausweis
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Bearbeitungsdauer
2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)
Hinweise für Seelze: Personalausweis
Ca. 2-4 Wochen.
Falls Sie sofort einen Ausweis benötigen, erstellt Ihnen das Bürgerbüro einen vorläufigen Personalausweis. Dieser wird sofort ausgestellt und ist drei Monate gültig.
Ca. 2-4 Wochen.
Falls Sie sofort einen Ausweis benötigen, erstellt Ihnen das Bürgerbüro einen vorläufigen Personalausweis. Dieser wird sofort ausgestellt und ist drei Monate gültig.
Kosten
- EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
- EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Hinweise für Seelze: Personalausweis
- EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
Hinweise (Besonderheiten)
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Hinweise für Seelze: Personalausweis
Abholung:
Sie werden schriftlich benachrichtigt, wenn das Dokument im Bürgerbüro abholbereit ist.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Abholung des neuen Dokumentes Ihren alten Personalausweis mitbringen müssen (der Personalausweis als solches ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und muss deshalb abgegeben werden).
Abholung:
Sie werden schriftlich benachrichtigt, wenn das Dokument im Bürgerbüro abholbereit ist.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Abholung des neuen Dokumentes Ihren alten Personalausweis mitbringen müssen (der Personalausweis als solches ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und muss deshalb abgegeben werden).
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Personalausweis beantragen, Perso, Beantragung, neuer Personalausweis, Identitätsnachweis, Lichtbildausweis, Identitätsdokument, Passbild, elektronischer Personalausweis, Personalausweis, Ausweis beantragen, Ausweis, Neuer PA, Personaldokument, Ausweis ausstellen, PA