Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

    Beschreibung

    Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

    Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

    Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

    Hinweise für Wesermarsch: Parkausweis für Schwerbehinderte

    Parkausweis für Schwerbehinderte (Blauer Parkausweis)

    Was müssen Sie vorlegen?

    • Ihren Schwerbehindertenausweis (oder Kopie davon) oder
    • eine Bescheinigung des Nieders. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie über die Zuerkennung des erforderlichen Merkzeichens
    • ein aktuelles Lichtbild

    Parkerleichterung (orangefarbener Parkausweis)

    Schwerbehinderte mit nachfolgenden Voraussetzungen können den orangefarbenen Parkausweis erhalten.

    • Sie sind schwerbehindert mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
    • Sie sind schwerbehindert mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
    • Sie sind an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt und der hierfür festgestellte GdB beträgt wenigstens 60.
    • Sie haben einen künstlichen Darmausgang und zugleich eine künstliche Harnableitung und der hierfür festgestellte GdB beträgt wenigstens 70.

    Ausstellung der Parkerleichterung
    Was müssen Sie vorlegen?

    • Ihren Schwerbehindertenausweis (oder Kopie davon) oder
    • eine Bescheinigung des Nieders. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie über die Zuerkennung des erforderlichen Merkzeichens

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

    Hinweise für Wesermarsch: Parkausweis für Schwerbehinderte

    Hinweis

    Die Verkehrsbehörde des Landkreises Wesermarsch stellt die Parkausweise für die Gemeinden im Landkreis Wesermarsch und für die Stadt Elsfleth aus.
    Sollten Sie in der Stadt Nordenham oder Stadt Brake wohnen, wenden Sie sich bitte an diese. Sie stellen die Parkausweise für Ihre Einwohner selber aus.

    Die Parkerleichterung wird für 5 Jahre ausgestellt, auch wenn ihr Schwerbehindertenausweis unbefristet gültig ist. Nach Ablauf der 5 Jahre wird
    eine neue Parkerleichterung ausgestellt, sofern Ihr Schwerbehindertenausweis noch gültig ist, und dies von Ihnen bei der Verkehrsbehörde beantragt wird.

    Ansprechpartner

    Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 36 - Straßenverkehrswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Poggenburger Straße 15

    26919 Brake (Unterweser)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 04401 927-100

    Telefon Festnetz: 04401 927-0

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@wesermarsch.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
    • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
    • ein aktuelles Lichtbild  

    Formulare

    Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wesermarsch: Parkausweis für Schwerbehinderte

    Für die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" oder "Bl" wenden Sie sich bitte an das Nieders. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Oldenburg.

    Fristen

    Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Wesermarsch: Parkausweis für Schwerbehinderte

    Die Ausstellung eines Parkausweises ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Antrag auf Parkerleichterung, Handwerker, Parkerlaubnis, Schwerbehindertenparkplatz, Fußgängerzone befahren, orange, Ausnahmegenehmigung, Schwerbehindertenparkausweis, parken, blau, rosa

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de