Parkausweis für Schwerbehinderte AusstellungOnline erledigen

    Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

    Beschreibung

    Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

    Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

    Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Landkreis Leer

    ID: L100040_491530078

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ringstraße 26

    26789 Leer

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Der Drive-In-Schalter der Zulassungsstelle hat im Zuge der Corona-Krise ab sofort montags bis freitags jeweils von 8 bis 12 Uhr geöffnet.

    Kontakt

    Fax: 0491 926-91595(KFZ-Zulassungsstelle)

    Telefon Festnetz: 0491 926-3111(Zentrale)

    Fax: 0491 926-91819(Führerscheinstelle)

    Telefon Festnetz: 0491 926-1400(Bußgeldstelle)

    Telefon Festnetz: 0491 926-1409(Zulassungsstelle)

    Fax: 0491 926-91818(Schwertransport)

    Fax: 0491 926-91820(Bußgeldstelle)

    Telefon Festnetz: 0491 926-1467(Führerscheinstelle)

    E-Mail: kfz@lkleer.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Leer

    Empfänger: Landkreis Leer

    IBAN: DE79 2855 0000 0000 8033 61

    BIC: BRLADE21LER

    Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
    • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
    • ein aktuelles Lichtbild  

    Formulare

    Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

    Fristen

    Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Antrag auf Parkerleichterung, Handwerker, Parkerlaubnis, Schwerbehindertenparkplatz, Fußgängerzone befahren, orange, Ausnahmegenehmigung, Schwerbehindertenparkausweis, parken, blau, rosa

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de