Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

    Beschreibung

    Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

    Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

    Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

    Hinweise für Nordhorn: Parkausweis für Schwerbehinderte

    Allgemeine Informationen

    Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens „aG“ erfolg durch das Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

    Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen orangenen Parkausweis (weniger weitreichend) beantragen. Der orangene Parkausweis ist gültig in gesamt Deutschland.



    Allgemeine Informationen

    Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolg durch das Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

    Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen orangenen Parkausweis (weniger weitreichend) beantragen. Der orangene Parkausweis ist gültig in gesamt Deutschland.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

    Ansprechpartner

    Straßenbau, Entwässerung und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 24

    48529 Nordhorn

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05921 878223

    Fax: 05921 878-400

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 14.02.2020 (von: Webservice, Stadt Nordhorn)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Nordhorn)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Landkreis Grafschaft Bentheim

    Adresse

    Hausanschrift

    van-Delden-Straße 1-7

    48529 Nordhorn

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05921 96-01

    Fax: 05921 96-1409

    E-Mail: info@grafschaft.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 20.01.2008 (von: Administrator brain-scc)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Somberg, Stefan)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
    • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
    • ein aktuelles Lichtbild  

    Hinweise für Nordhorn: Parkausweis für Schwerbehinderte

    • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
    • den Bescheid des Nds. Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
    • ein aktuelles Lichtbild

    Für die Überprüfung der Erteilung eines orangenen Parkausweises ist der Bescheid des Nds. Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie zwingend erforderlich.

    • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
    • den Bescheid des Nds. Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
    • ein aktuelles Lichtbild

    Für die Überprüfung der Erteilung eines orangenen Parkausweises ist der Bescheid des Nds. Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie zwingend erforderlich.

    Formulare

    Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Nordhorn: Parkausweis für Schwerbehinderte

    Die Erteilung einer Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung ist gebührenfrei.

    Die Erteilung einer Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Nordhorn: Parkausweis für Schwerbehinderte

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Schwerbehindertenparkplatz, Schwerbehindertenparkausweis, Fußgängerzone befahren, rosa, parken, Handwerker, Antrag auf Parkerleichterung, orange, blau, Parkerlaubnis, Ausnahmegenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)