Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Beschreibung
Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Hinweise für Wiefelstede: Spezialisierung
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Bad Zwischenahn ist die Gemeindeverwaltung zuständig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Straßenverkehrsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Frau S. Pollakowski
Herr F. Brumund
Frau S. Albersdiers
erforderliche Unterlagen
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild
Formulare
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Fristen
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Hinweise für Wiefelstede: Spezialisierung
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet für fünf Jahre erteilt.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Wiefelstede: Spezialisierung
Die Entscheidung ergeht kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Stichwörter
orange, Schwerbehindertenparkplatz, Fußgängerzone befahren, rosa, Parkerlaubnis, parken, Antrag auf Parkerleichterung, blau, Schwerbehindertenparkausweis, Handwerker, Ausnahmegenehmigung