Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Beschreibung
Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Hinweise für Achim: Parkausweis für Schwerbehinderte mit Merkzeichen "aG" oder "Bl"
Durch einen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung erhalten Sie Parkerleichterungen. Dieser Parkausweis berechtigt unter anderem zum Parken auf Parkplätzen, die nur für Schwerbehinderte ausgewiesenen sind.
Durch einen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung erhalten Sie Parkerleichterungen. Dieser Parkausweis berechtigt unter anderem zum Parken auf Parkplätzen, die nur für Schwerbehinderte ausgewiesenen sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Achim: Parkausweis für Schwerbehinderte mit Merkzeichen "aG" oder "Bl"
Wenn Sie als Antragsteller Ihren Wohnsitz in Achim haben, ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Achim für die Erteilung der Genehmigung zuständig.
Wenn Sie als Antragsteller Ihren Wohnsitz in Achim haben, ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Achim für die Erteilung der Genehmigung zuständig.
Ansprechpartner
Straßen- und Verkehrsmanagement
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Bitte nutzen Sie vorrangig die Möglichkeit der Terminvereinbarung über die angegebene E-Mail-Adresse.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04202 9529-575
E-Mail: verkehr@stadt.achim.de
erforderliche Unterlagen
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild
Hinweise für Achim: Parkausweis für Schwerbehinderte mit Merkzeichen "aG" oder "Bl"
- eine beidseitige Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweis oder den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie
- bei Amelie und Phokomelie den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie
- Antrag
- ein aktuelles Lichtbild
- bei Umtausch oder Verlängerung den bisherigen Parkausweis im Original
- bei Bevollmächtigung zusätzlich der Personalausweis Ihres Bevollmächtigten und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht
- eine beidseitige Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweis oder den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie
- bei Amelie und Phokomelie den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie
- Antrag
- ein aktuelles Lichtbild
- bei Umtausch oder Verlängerung den bisherigen Parkausweis im Original
- bei Bevollmächtigung zusätzlich der Personalausweis Ihres Bevollmächtigten und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht
Formulare
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Voraussetzungen
Hinweise für Achim: Parkausweis für Schwerbehinderte mit Merkzeichen "aG" oder "Bl"
Einen Parkausweis erhalten schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkmal „aG“), mit beidseitiger Amelie (Fehlen einer oder mehrerer Gliedmaßen), Phokomelie (angeborener Fehlbildung der Gliedmaßen, bei der Hände bzw. Füße unmittelbar an den Schultern bzw. Hüften ansetzen) oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen (Merkmal „BI“) mit Wohnsitz in der Stadt Achim.
Einen Parkausweis erhalten schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkmal "aG"), mit beidseitiger Amelie (Fehlen einer oder mehrerer Gliedmaßen), Phokomelie (angeborener Fehlbildung der Gliedmaßen, bei der Hände bzw. Füße unmittelbar an den Schultern bzw. Hüften ansetzen) oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen (Merkmal "BI") mit Wohnsitz in der Stadt Achim.
Rechtsgrundlage(n)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Hinweise für Achim: Parkausweis für Schwerbehinderte mit Merkzeichen "aG" oder "Bl"
- § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Verfahrensablauf
Hinweise für Achim: Parkausweis für Schwerbehinderte mit Merkzeichen "aG" oder "Bl"
Der Antrag kann persönlich (mit Schwerbehindertenausweis) oder mit dem Vordruck des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie bei der Stadt Achim gestellt werden.
Der Antrag kann persönlich (mit Schwerbehindertenausweis) oder mit dem Vordruck des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie bei der Stadt Achim gestellt werden.
Fristen
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Hinweise für Achim: Parkausweis für Schwerbehinderte mit Merkzeichen "aG" oder "Bl"
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Achim: Parkausweis für Schwerbehinderte mit Merkzeichen "aG" oder "Bl"
Die Ausnahmegenehmigung ist gebührenfrei.
Die Ausnahmegenehmigung ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.
Hinweise für Achim: Parkausweis für Schwerbehinderte mit Merkzeichen "aG" oder "Bl"
- Die Berechtigung gilt in der Europäischen Union.
- Eine Dauerausnahmegenehmigung wird für max. fünf Jahre erteilt.
- Die Berechtigung gilt in der Europäischen Union.
- Eine Dauerausnahmegenehmigung wird für max. fünf Jahre erteilt.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Stichwörter
Schwerbehindertenparkplatz, Schwerbehindertenparkausweis, Fußgängerzone befahren, rosa, parken, Handwerker, Antrag auf Parkerleichterung, orange, blau, Parkerlaubnis, Ausnahmegenehmigung