Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

    Beschreibung

    Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

    Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

    Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

    Hinweise für Achim: Parkausweis für Schwerbehinderte mit Merkzeichen "aG" oder "Bl"

    Durch einen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung erhalten Sie Parkerleichterungen. Dieser Parkausweis berechtigt unter anderem zum Parken auf Parkplätzen, die nur für Schwerbehinderte ausgewiesenen sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

    Hinweise für Achim: Parkausweis für Schwerbehinderte mit Merkzeichen "aG" oder "Bl"

    Wenn Sie als Antragsteller Ihren Wohnsitz in Achim haben, ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Achim für die Erteilung der Genehmigung zuständig.

    Ansprechpartner

    Stadt Achim - Straßen- und Verkehrsmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Obernstraße 38

    28832 Achim

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Bitte nutzen Sie vorrangig die Möglichkeit der Terminvereinbarung über die angegebene E-Mail-Adresse.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04202 9529-575

    E-Mail: verkehr@stadt.achim.de

    Version

    Technisch geändert am 18.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
    • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
    • ein aktuelles Lichtbild  

    Hinweise für Achim: Parkausweis für Schwerbehinderte mit Merkzeichen "aG" oder "Bl"

    • eine beidseitige Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweis oder den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie
    • bei Amelie und Phokomelie den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie
    • Antrag
    • ein aktuelles Lichtbild
    • bei Umtausch oder Verlängerung den bisherigen Parkausweis im Original
    • bei Bevollmächtigung zusätzlich der Personalausweis Ihres Bevollmächtigten und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht

    Formulare

    Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Achim: Parkausweis für Schwerbehinderte mit Merkzeichen "aG" oder "Bl"

    Einen Parkausweis erhalten schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkmal "aG"), mit beidseitiger Amelie (Fehlen einer oder mehrerer Gliedmaßen), Phokomelie (angeborener Fehlbildung der Gliedmaßen, bei der Hände bzw. Füße unmittelbar an den Schultern bzw. Hüften ansetzen) oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen (Merkmal "BI") mit Wohnsitz in der Stadt Achim.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Achim: Parkausweis für Schwerbehinderte mit Merkzeichen "aG" oder "Bl"

    • § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Achim: Parkausweis für Schwerbehinderte mit Merkzeichen "aG" oder "Bl"

    Der Antrag kann persönlich (mit Schwerbehindertenausweis) oder mit dem Vordruck des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie bei der Stadt Achim gestellt werden.

    Fristen

    Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

    Hinweise für Achim: Parkausweis für Schwerbehinderte mit Merkzeichen "aG" oder "Bl"

    Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Achim: Parkausweis für Schwerbehinderte mit Merkzeichen "aG" oder "Bl"

    Die Ausnahmegenehmigung ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

    Hinweise für Achim: Parkausweis für Schwerbehinderte mit Merkzeichen "aG" oder "Bl"

    • Die Berechtigung gilt in der Europäischen Union.
    • Eine Dauerausnahmegenehmigung wird für max. fünf Jahre erteilt.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    parken, Schwerbehindertenparkausweis, rosa, Handwerker, Parkerlaubnis, orange, blau, Fußgängerzone befahren, Antrag auf Parkerleichterung, Schwerbehindertenparkplatz, Ausnahmegenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de