Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Beschreibung
Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Fachdienst 42 Straßenverkehr und Führerscheine
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 508 Gebühren: nein - Frauenparkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Frauenparkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 508 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Am Graalwall
- Haltestelle: Am Graalwall
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sachgebiet Führerscheine: Montag, Mittwoch bis Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr und Dienstag: 13:30 - 16:30 Uhr Sachgebiet Straßenverkehr: Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung Die Führerscheinstelle ist zwischen Weihnachten und Neujahr (27.12. bis 30.12.) geschlossen.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04131 26-0
Kontaktperson
Mitarbeiter/in
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Landkreis Lüneburg ohne Stadtgebiet Lüneburg
Hausanschrift
Fax: 04131 26-2556
Telefon Festnetz: 04131 26-1556
Mitarbeiter/in
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Landkreis Lüneburg ohne Stadtgebiet Lüneburg
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04131 26-1304
Fax: 04131 26-2304
Formulare
Information zur Benutzung des EU-einheitlichen Behindertenparkausweises
Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union
Weitere Informationen
Stichwörter
Führerscheinstelle, Straßenverkehr
erforderliche Unterlagen
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild
Formulare
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Stichwörter
Schwerbehindertenparkplatz, Schwerbehindertenparkausweis, Fußgängerzone befahren, rosa, parken, Handwerker, Antrag auf Parkerleichterung, orange, blau, Parkerlaubnis, Ausnahmegenehmigung