Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

    Beschreibung

    Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

    Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

    Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

    Hinweise für Schaumburg: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

    Allgemeine Informationen

    Vorläufiger Parkausweis

    Für Personen die beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ein Antrag auf die Zuerkennung des Merkzeichens „aG“ (außergewöhnlich Gehbehindert) oder "bl" (Blind) gestellt haben, kann ein vorläufiger Parkausweis, gültig für 3 Monate (nur für die Dauer des Verwaltungsverfahren) und auf das Gebiet der ausstellenden Straßenverkehrsbehörde beschränkt, ausgestellt werden.

    Hierfür benötigen Sie

    • eine Kopie des ausgefüllten Antrags
    • eine Kopie der Eingangsbestätigung das der Antrag beim Landesamt eingegangen ist
    • eine Bescheinigung eines Facharztes mit dem Inhalt, dass aus seiner Sicht eine außergewöhnliche Gehbehinderung oder Blindheit vorliegt.


    Der vorläufige Parkausweis wird in der Regel sofort erteilt oder zeitnah zugesandt.



    Allgemeine Informationen

    Vorläufiger Parkausweis

    Für Personen die beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ein Antrag auf die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" (außergewöhnlich Gehbehindert) oder "bl" (Blind) gestellt haben, kann ein vorläufiger Parkausweis, gültig für 3 Monate (nur für die Dauer des Verwaltungsverfahren) und auf das Gebiet der ausstellenden Straßenverkehrsbehörde beschränkt, ausgestellt werden.

    Hierfür benötigen Sie

    • eine Kopie des ausgefüllten Antrags
    • eine Kopie der Eingangsbestätigung das der Antrag beim Landesamt eingegangen ist
    • eine Bescheinigung eines Facharztes mit dem Inhalt, dass aus seiner Sicht eine außergewöhnliche Gehbehinderung oder Blindheit vorliegt.


    Der vorläufige Parkausweis wird in der Regel sofort erteilt oder zeitnah zugesandt.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 20

    31655 Stadthagen

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 13.00 Uhr Dienstag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Telefonische Sprechzeiten am Nachmittag: Montag 14:00 - 15:00 Uhr Dienstag - Mittwoch 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05721 703-1700

    Fax: 05721 703-1399

    E-Mail: verkehrsaufsicht@schaumburg.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    05721 703-1700 (Info Telefon KFZ-Zulassung) 05721 703-1155 (Führerscheinstelle) 05721 703-1113 (Sekretariat Verkehrsaufsicht) 05721 703-1134 (Sekretariat Verkehrsaufsicht)

    Version

    Technisch erstellt am 21.02.2023 (von: Webservice, Landkreis Schaumburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Schaumburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 20

    31655 Stadthagen

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Telefonische Sprechzeiten am Nachmittag: Montag 14:00 - 15:00 Uhr Dienstag - Mittwoch 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 30.05.2023 (von: Webservice, Landkreis Schaumburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Schaumburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Gemeinde Auetal

    Adresse

    Hausanschrift

    Rehrener Straße (L443) 25

    31749 Auetal

    Öffnungszeiten

    Mo: 8:00 - 12:00 Uhr Di: 8:00 - 12:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Fr: 8:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05752 181

    Fax: 05752 181-88

    E-Mail: rathaus@auetal.de

    Version

    Technisch erstellt am 24.01.2008 (von: Annette Henn)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Auetal)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
    • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
    • ein aktuelles Lichtbild  

    Formulare

    Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Schwerbehindertenparkplatz, Schwerbehindertenparkausweis, Fußgängerzone befahren, rosa, parken, Handwerker, Antrag auf Parkerleichterung, orange, blau, Parkerlaubnis, Ausnahmegenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)