Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

    Beschreibung

    Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

    Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

    Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

    Ansprechpartner

    Landkreis Nienburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreishaus am Schloßplatz

    31582 Nienburg (Weser)

    Öffnungszeiten

    montags bis donnerstags 8 bis 16 Uhr, freitags 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05021 967-0

    Fax: 05021 967-429

    E-Mail: info@kreis-ni.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
    • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
    • ein aktuelles Lichtbild  

    Formulare

    Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

    Fristen

    Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rehburg-Loccum: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Antrag auf Parkerleichterung, Handwerker, Parkerlaubnis, Schwerbehindertenparkplatz, Fußgängerzone befahren, orange, Ausnahmegenehmigung, Schwerbehindertenparkausweis, parken, blau, rosa

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de