Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Beschreibung
Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Hinweise für Nienburg (Weser): Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Sie wohnen in Nienburg/Weser und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderten können unter verschiedenen Voraussetzungen entsprechende Parkausweise ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Nienburg/Weser - Stadtkontor
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 05021 87-555
E-Mail: stadtkontor@nienburg.de
erforderliche Unterlagen
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild
Hinweise für Nienburg (Weser): Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
1. blauer Parkausweis
a. Im Falle einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder Blindheit
- Es muss ein vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ausgestellter Schwerbehindertenausweis vorliegen, in welchem auf der Rückseite entweder das Merkzeichen "aG" (für außergewöhnliche Gehbehinderung) oder "BI" (für Blind) eingetragen ist
b. Im Falle einer beidseitigen Amelie (Fehlen ganzer Extremitäten, z.B. Arme und Beine) oder Phokomelie (Fehlbildung der Gliedmaßen, bei der Hände beziehungsweise Füße unmittelbar an den Schultern beziehungsweise Hüften ansetzen)
- Da die Art der Behinderung aus dem Schwerbehindertenausweis nicht hervorgeht, ist der Nachweis einer solchen Behinderung durch den Feststellungsbescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, zu erbringen
- Sollten diese Funktionsstörungen im Feststellungsbescheid nicht eindeutig benannt worden sein, so ist zusätzlich zum Feststellungsbescheid eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, aus der hervorgeht, dass es sich um Amelie oder Phokomelie handelt
Zusätzlich ist die Vorlage eines aktuellen Lichtbildes erforderlich.
2. orangefarbener Parkausweis
Die Ausnahmegenehmigung zur Gewährung von Parkerleichterungen wird nur an schwerbehinderte Menschen ausgegeben, wenn diese
- das Merkzeichen G und B und einen Grad der Behinderung von wenigstens 80% für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen beziehungsweise der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken,
- das Merkzeichen G und B und einen Grad der Behinderung von wenigstens 70% für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen beziehungsweise der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken und gleichzeitig einem Grad der Behinderung von wenigstens 50% für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane,
- an Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa erkrankt sind und hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60% vorliegt oder
- einen künstlichen Darmausgang und Harnableitung und hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 70% vorliegt
Ein entsprechender Bescheid des Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ist vorzulegen.
3. vorläufiger blauer Parkausweis
Um schwerbehinderten Menschen vorübergehend helfen zu können, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "aG" oder "BI" oder aufgrund einer beidseitigen Amelie oder Phokomelie beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie beantragt haben, kann eine vorläufige Parkerleichterung ausgestellt werden.
Eine entsprechende Eingangsbestätigung des Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ist vorzulegen.
Formulare
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Hinweise für Nienburg (Weser): Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen. Die Ausstellung des Parkausweises erfolgt kurzfristig
Fristen
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Nienburg (Weser): Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Die Ausstellung der Parkausweise ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.
Hinweise für Nienburg (Weser): Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Gültigkeit
Der blaue und orange Parkausweis wird für maximal fünf Jahre ausgestellt.
Der vorläufige blaue Parkausweis wird im Regelfall für sechs Monate ausgestellt.
Die Parkausweise gelten im gesamten Bundesgebiet.
Der blaue Parkausweis gilt im Regelfall auch im Gebiet der europäischen Union.
Die Berechtigungen die sich durch den jeweiligen Parkausweis ergeben entnehmen Sie bitte den untenstehenden Anlagen.
Weitere Informationen
Hinweise für Nienburg (Weser): Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Stichwörter
Antrag auf Parkerleichterung, Handwerker, Parkerlaubnis, Schwerbehindertenparkplatz, Fußgängerzone befahren, orange, Ausnahmegenehmigung, Schwerbehindertenparkausweis, parken, blau, rosa