Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

    Beschreibung

    Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

    Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

    Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Wennigsen (Deister): Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

    Sie wohnen im Bereich der Stadt Burgdorf, Stadt Burgwedel oder Gemeinde Wennigsen?


    Dann ist die untere Verkehrsbehörde der Region Hannover für Sie zuständig.

    Sie wohnen in einer anderen Stadt/Gemeinde?

    Dann wenden Sie sich an die jeweilige Stadtverwaltung.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

    Ansprechpartner

    Gemeinde Wennigsen (Deister)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 1-2

    30974 Wennigsen (Deister)

    Öffnungszeiten

    Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag geschlossen Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05103 70070

    Fax: 05103 700716

    E-Mail: info@wennigsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
    • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
    • ein aktuelles Lichtbild  

    Formulare

    Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

    Fristen

    Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Antrag auf Parkerleichterung, Handwerker, Parkerlaubnis, Schwerbehindertenparkplatz, Fußgängerzone befahren, orange, Ausnahmegenehmigung, Schwerbehindertenparkausweis, parken, blau, rosa

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation