• Wedemark (Landkreis Region Hannover, Niedersachsen)
Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

Beschreibung

Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Hinweise für Wedemark: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

Sie wohnen im Bereich der Stadt Burgdorf, Stadt Burgwedel oder Gemeinde Wennigsen?


Dann ist die untere Verkehrsbehörde der Region Hannover für Sie zuständig.

Sie wohnen in einer anderen Stadt/Gemeinde?

Dann wenden Sie sich an die jeweilige Stadtverwaltung.

Sie wohnen im Bereich der Stadt Burgdorf, Stadt Burgwedel oder Gemeinde Wennigsen?


Dann ist die untere Verkehrsbehörde der Region Hannover für Sie zuständig.

Sie wohnen in einer anderen Stadt/Gemeinde?

Dann wenden Sie sich an die jeweilige Stadtverwaltung.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

Hinweise für Wedemark: Parkausweise für Schwerbehinderte

Bitte wenden Sie sich an das Team Öffentliche Ordnung der Gemeindeverwaltung.

Bitte wenden Sie sich an das Team Öffentliche Ordnung der Gemeindeverwaltung.

Ansprechpartner

Team Öffentliche Ordnung

Adresse

Hausanschrift

Fritz-Sennheiser-Platz 1

30900 Wedemark

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr; 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr; 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr; 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: nur telefonisch (08:00-12:00; 13:00-15:00) oder nach Terminvereinbarung Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Unser zentrales Dialogcenter ist montags bis donnerstags von 07:15 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags und vor Feiertagen von 07:15 Uhr bis 16 Uhr erreichbar.; Montag: 08:00 - 12:00 Uhr; 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr; 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr; 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: nur telefonisch (08:00-12:00; 13:00-15:00) oder nach Terminvereinbarung Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Unser zentrales Dialogcenter ist montags bis donnerstags von 07:15 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags und vor Feiertagen von 07:15 Uhr bis 16 Uhr erreichbar.

Kontakt

Telefon Festnetz: 05130 581-0

E-Mail: ordnung@wedemark.de

Version

Technisch erstellt am 27.02.2020

Technisch geändert am 06.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

86.01 - Team Verwaltung

Adresse

Hausanschrift

Hildesheimer Str. 18

30169 Hannover

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin; Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin

Kontakt

Weitere Informationen

Bitte achten Sie unbedingt auf die Zuständigkeiten inklusive Ansprechpartner*innen! Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

Version

Technisch erstellt am 26.01.2023

Technisch geändert am 06.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

erforderliche Unterlagen

  • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
  • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
  • ein aktuelles Lichtbild  

Hinweise für Wedemark: Parkausweise für Schwerbehinderte

  • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
  • den Bescheid des Nds. Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie
  • ein aktuelles Lichtbild
  • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
  • den Bescheid des Nds. Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie
  • ein aktuelles Lichtbild

Formulare

Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

Hinweise für Wedemark: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

Kosten

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Version

Technisch erstellt am 21.05.2007

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Parkerlaubnis, Schwerbehindertenparkausweis, Fußgängerzone befahren, Antrag auf Parkerleichterung, blau, Schwerbehindertenparkplatz, parken, rosa, Handwerker, Ausnahmegenehmigung, orange

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

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