Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Beschreibung
Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Hinweise für Laatzen: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Damit ein Parkausweis für Schwerbehinderte ausgestellt werden kann, ist der Nachweis über das festgestellte Merkmal "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), das Vorliegen einer beidseitigen Amelie, Phokomelie bzw. einer vergleichbaren Funktionsstörung oder "Bl" (Blind) erforderlich.
Für bestimmte weitere Gruppen schwerbehinderter Menschen, bei denen die vorgenannten Merkmale nicht festgestellt wurden, besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für die Inanspruchnahme von Parkerleichterungen zu erhalten.
Damit ein Parkausweis für Schwerbehinderte ausgestellt werden kann, ist der Nachweis über das festgestellte Merkmal "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), das Vorliegen einer beidseitigen Amelie, Phokomelie bzw. einer vergleichbaren Funktionsstörung oder "Bl" (Blind) erforderlich.
Für bestimmte weitere Gruppen schwerbehinderter Menschen, bei denen die vorgenannten Merkmale nicht festgestellt wurden, besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für die Inanspruchnahme von Parkerleichterungen zu erhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Laatzen: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Sie wohnen im Bereich der Stadt Burgdorf, Stadt Burgwedel oder Gemeinde Wennigsen?
Dann ist die untere Verkehrsbehörde der Region Hannover für Sie zuständig.
Sie wohnen in einer anderen Stadt/Gemeinde?
Dann wenden Sie sich an die jeweilige Stadtverwaltung.
Sie wohnen im Bereich der Stadt Burgdorf, Stadt Burgwedel oder Gemeinde Wennigsen?
Dann ist die untere Verkehrsbehörde der Region Hannover für Sie zuständig.
Sie wohnen in einer anderen Stadt/Gemeinde?
Dann wenden Sie sich an die jeweilige Stadtverwaltung.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
86.01 - Team Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild
Formulare
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Hinweise für Laatzen: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
- Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
- Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie / Phokomelie / vgl. Funktionseinschränkungen sowie für Blinde Menschen
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe / im sozialen Dienst Tätige / Handelsvertreter
- Antrag auf Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkmal aG) und für Blinde (Merkmal Bl) (§ 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO)
- Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union
- Information zur Benutzung des EU-einheitlichen Behindertenparkausweises
- Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union
- Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe / im sozialen Dienst Tätige / Handelsvertreter
- Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
- Antrag auf Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkmal aG) und für Blinde (Merkmal Bl) (§ 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO)
- Information zur Benutzung des EU-einheitlichen Behindertenparkausweises
- Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie / Phokomelie / vgl. Funktionseinschränkungen sowie für Blinde Menschen
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Laatzen: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Kosten für die Ausstellung des Parkausweises werden nicht erhoben.
Kosten für die Ausstellung des Parkausweises werden nicht erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.
Hinweise für Laatzen: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Die Ausstellung des Parkausweises erfolgt für die Dauer der festgestellten Behinderung, längstens jedoch für fünf Jahre.
Die Ausstellung des Parkausweises erfolgt für die Dauer der festgestellten Behinderung, längstens jedoch für fünf Jahre.
Weitere Informationen
Hinweise für Laatzen: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Stichwörter
Schwerbehindertenparkplatz, Schwerbehindertenparkausweis, Fußgängerzone befahren, rosa, parken, Handwerker, Antrag auf Parkerleichterung, orange, blau, Parkerlaubnis, Ausnahmegenehmigung
Metainformation
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