Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Beschreibung
Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Hinweise für Wolfenbüttel: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Die Straßenverkehrsabteilung des Landkreises Wolfenbüttel arbeitet seit dem 1. Februar 2021 ausschließlich mit Terminvergaben.
Bitte buchen Sie Ihren Termin online über die Terminvergabe
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5331 86-0
Fax: +49 5331 86-444
Telefon Festnetz: +49 5331 86-555(Gewerbe-, Melde-, Ausweis- und Passangelegenheiten)
E-Mail: buergeramt@wolfenbuettel.de
Abteilung 320 Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Montag: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Fax: 05331 84553
Telefon Festnetz: 05331 84587
E-Mail: fsw@lk-wf.de
E-Mail: strassenverkehrsamt@lk-wf.de
Kontaktperson
Frau Gelhaar
erforderliche Unterlagen
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild
Hinweise für Wolfenbüttel: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Bei persönlicher Beantragung:
- das Original des Schwerbehindertenausweises oder
- das Original des Bescheides des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild
- den alten Parkausweis (blau) oder die alte Parkerleichterung (gelb oder orange) für Schwerbehinderte, falls vorhanden
- bei Antrag durch eine bevollmächtigte Person oder einen Betreuer, eine Betreuerin bitte auch die Vollmacht beziehungsweise den Betreuerausweis im Original mitbringen.
Bei schriftlicher Beantragung senden Sie bitte nur Kopien der oben genannten Unterlagen (Bescheid oder Schwerbehindertenausweis, Betreuerausweis) und ein aktuelles Lichtbild im Original, gegebenenfalls eine Vollmacht im Original sowie gegebenenfalls den alten Parkausweis oder die alte Parkerleichterung für Schwerbehinderte im Original zu.
Formulare
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Fristen
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Hinweise für Wolfenbüttel: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Die Gültigkeit richtet sich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises, jedoch wird der Parkausweis für Schwerbehinderte auf höchstens 5 Jahre ab Ausstellungsdatum befristet. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Antrag mit allen notwendigen Unterlagen und einem neuen aktuellen Lichtbild vorgelegt werden.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.
Hinweise für Wolfenbüttel: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Bitte teilen Sie uns mit, ob auf Antrag ein Schwerbehindertenparkplatz auf die Nummer des bereits für Sie ausgestellten Parkausweises für Schwerbehinderte eingerichtet worden ist.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Stichwörter
Antrag auf Parkerleichterung, Handwerker, Parkerlaubnis, Schwerbehindertenparkplatz, Fußgängerzone befahren, orange, Ausnahmegenehmigung, Schwerbehindertenparkausweis, parken, blau, rosa