Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

    Beschreibung

    Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

    Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

    Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

    Hinweise für Wolfenbüttel: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

    Die Straßenverkehrsabteilung des Landkreises Wolfenbüttel arbeitet seit dem 1. Februar 2021 ausschließlich mit Terminvergaben.

    Bitte buchen Sie Ihren Termin online über die Terminvergabe

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

    Ansprechpartner

    Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Stadtmarkt 3-6

    38300 Wolfenbüttel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5331 86-0

    Fax: +49 5331 86-444

    Telefon Festnetz: +49 5331 86-555(Gewerbe-, Melde-, Ausweis- und Passangelegenheiten)

    E-Mail: buergeramt@wolfenbuettel.de

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung 320 Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Halchtersche Straße 26

    38304 Wolfenbüttel

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Montag: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05331 84553

    Telefon Festnetz: 05331 84587

    E-Mail: fsw@lk-wf.de

    E-Mail: strassenverkehrsamt@lk-wf.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Wolfenbüttel

    Adresse

    Hausanschrift

    Stadtmarkt 3-6

    38300 Wolfenbüttel

    Kontakt

    Fax: 05331 86-444

    Telefon Festnetz: 05331 86-0

    E-Mail: Stadt@Wolfenbuettel.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
    • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
    • ein aktuelles Lichtbild  

    Hinweise für Wolfenbüttel: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

    Bei persönlicher Beantragung:

    • das Original des Schwerbehindertenausweises oder
    • das Original des Bescheides des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
    • ein aktuelles Lichtbild
    • den alten Parkausweis (blau) oder die alte Parkerleichterung (gelb oder orange) für Schwerbehinderte, falls vorhanden
    • bei Antrag durch eine bevollmächtigte Person oder einen Betreuer, eine Betreuerin bitte auch die Vollmacht beziehungsweise den Betreuerausweis im Original mitbringen.

    Bei schriftlicher Beantragung senden Sie bitte nur Kopien der oben genannten Unterlagen (Bescheid oder Schwerbehindertenausweis, Betreuerausweis) und ein aktuelles Lichtbild im Original, gegebenenfalls eine Vollmacht im Original sowie gegebenenfalls den alten Parkausweis oder die alte Parkerleichterung für Schwerbehinderte im Original zu.

    Formulare

    Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

    Fristen

    Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

    Hinweise für Wolfenbüttel: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

    Die Gültigkeit richtet sich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises, jedoch wird der Parkausweis für Schwerbehinderte auf höchstens 5 Jahre ab Ausstellungsdatum befristet. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Antrag mit allen notwendigen Unterlagen und einem neuen aktuellen Lichtbild vorgelegt werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

    Hinweise für Wolfenbüttel: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

    Bitte teilen Sie uns mit, ob auf Antrag ein Schwerbehindertenparkplatz auf die Nummer des bereits für Sie ausgestellten Parkausweises für Schwerbehinderte eingerichtet worden ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Antrag auf Parkerleichterung, Handwerker, Parkerlaubnis, Schwerbehindertenparkplatz, Fußgängerzone befahren, orange, Ausnahmegenehmigung, Schwerbehindertenparkausweis, parken, blau, rosa

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de