Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis beantragen

    Beschreibung

    Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Butjadingen - Standesamt, Gewerbe-, Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Butjadinger Straße 59

    26969 Butjadingen

    Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: rund um das Rathaus
    Anzahl: 8
    Gebühren: nein

    VBN - Butjadingen - Burhave - Rathaus

    Bus: 403

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: und nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04733 89-32

    Fax: 04733 89-78

    E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-butjadingen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 29.06.2021 (von: Micheel, Sonja)

    Technisch geändert am 29.06.2021 (von: Micheel, Sonja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Voraussetzungen

    • gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
    • kein Privatstellplatz vorhanden

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 28.06.2024 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Stichwörter

    parken, Ausnahmegenehmigung, Handwerker, Anwohner, Parkerlaubnis, Anwohnerparkausweis, Fußgängerzone befahren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)