Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis beantragen

    Beschreibung

    Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Moormerland

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Heuss-Straße 12

    26802 Moormerland

    Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Vor und hinter dem Rathaus
    Gebühren: nein

    Busverkehr

    Bus: Linie 481 Haltestelle Am Kirchweg, 350m Fußweg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro montags, dienstags 8:30-17:00Uhr donnerstags 8:30-17:00Uhr mittwochs, freitags 8:30-12:30Uhr Sozialamt montags, dienstags 8:30-12:30Uhr und 13:30-17:00Uhr donnerstags 8:30-12:30Uhr und 13:30-17:00Uhr mittwochs, freitags 8:30-12:30Uhr Übrige Bereiche montags, dienstags 8:30-12:30Uhr mittwochs, freitags 8:30-12:30Uhr donnerstags 14:30-17:00Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04954 801-0

    Fax: 04954 801-111

    E-Mail: info@moormerland.de

    Bankverbindung

    Gemeinde Moormerland

    Empfänger: Gemeinde Moormerland

    IBAN: DE89 2855 0000 0012 8033 42

    BIC: BRLADE21LER

    Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund

    Gemeinde Moormerland

    Empfänger: Gemeinde Moormerland

    IBAN: DE13 2856 3749 0030 1248 00

    BIC: GENODEF1MML

    Bankinstitut: Raiffeisenbank Moormerland

    Version

    Technisch erstellt am 29.01.2008 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 09.01.2024 (von: Döring, Katrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Voraussetzungen

    • gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
    • kein Privatstellplatz vorhanden

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 28.06.2024 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Stichwörter

    parken, Ausnahmegenehmigung, Handwerker, Anwohner, Parkerlaubnis, Anwohnerparkausweis, Fußgängerzone befahren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)