Bewohnerparkausweis beantragen
Beschreibung
Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Hinweise für Uelzen: Parkausweis für Anwohner
Für den Bereich der Hansestadt Uelzen gilt folgende Einschränkung :
Der Anwohnerparkausweis kann grundsätzlich nur von Anwohnern, die hier mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, beantragt werden.
Für den Bereich der Hansestadt Uelzen gilt folgende Einschränkung :
Der Anwohnerparkausweis kann grundsätzlich nur von Anwohnern, die hier mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, beantragt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Ansprechpartner
Hansestadt Uelzen - Team Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Samstag 09:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 581 800-6260(Unter dieser Telefonnummer können Sie einen Termin für ein Anliegen im Bürgeramt vereinbaren.)
E-Mail: buergeramt@stadt.uelzen.de
Landkreis Uelzen - Straßenverkehrsamt
Beschreibung
Das Straßenverkehrsamt des Landkreises Uelzen ist für (fast) alle Themen aus dem Bereich des Straßenverkehrs zuständig. Das geht von der Ahndung von Verkehrsverstößen über die Erteilung von Fahrerlaubnissen bis zur Zulassung von Kraftfahrzeugen. Zu den verschiedenen Aufgabenbereichen erhalten Sie nachfolgend weitere Informationen. Sämtliche Dienstleistungen des Straßenverkehrsamts finden Sie im auf den folgenden Seiten.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1761
29507 Uelzen
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Voraussetzungen
- gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
- kein Privatstellplatz vorhanden
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion
Stichwörter
Fußgängerzone befahren, Parkerlaubnis, Handwerker, Anwohner, Ausnahmegenehmigung, Anwohnerparkausweis, parken