Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis beantragen

    Beschreibung

    Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 4

    37627 Eschershausen-Stadtoldendorf

    Öffnungszeiten

    Öffnungs- und Sprechzeiten der Samtgemeindeverwaltung: Montags – Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr Montags – Donnerstag 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro in Stadtoldendorf: Montag, Dienstag und Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr Mittwoch und Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro in Eschershausen: Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr Montag und Donnerstag 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05532 9005

    Fax: 05532 9005-110

    E-Mail: info@eschershausen-stadtoldendorf.de

    Version

    Technisch erstellt am 27.06.2024

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1240

    37624 Stadtoldendorf

    Hausanschrift

    Kirchstraße 4

    37627 Stadtoldendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05532 9005-0

    Fax: 05532 9005-10

    E-Mail: info@eschershausen-stadtoldendorf.de

    Version

    Technisch erstellt am 22.01.2008

    Technisch geändert am 24.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Voraussetzungen

    • gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
    • kein Privatstellplatz vorhanden

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Stichwörter

    Fußgängerzone befahren, Parkerlaubnis, Handwerker, Anwohner, Ausnahmegenehmigung, Anwohnerparkausweis, parken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024