Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis beantragen

    Beschreibung

    Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Harsum - Fachbereich 4

    Beschreibung

    Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Oststraße 27

    31177 Harsum

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr Weitere Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05127 405-0

    E-Mail: info@harsum.de

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Harsum

    Adresse

    Hausanschrift

    Oststraße 27

    31177 Harsum

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05127 405-0

    Fax: 05127 405-44

    E-Mail: info@harsum.de

    Version

    Technisch erstellt am 22.01.2008 (von: Administrator brain-scc)

    Technisch geändert am 05.02.2021 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Voraussetzungen

    • gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
    • kein Privatstellplatz vorhanden

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 28.06.2024 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Stichwörter

    parken, Ausnahmegenehmigung, Handwerker, Anwohner, Parkerlaubnis, Anwohnerparkausweis, Fußgängerzone befahren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)