Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis beantragen

    Beschreibung

    Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

    Hinweise für Helmstedt: Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bitte wenden Sie sich an die Stadt Helmstedt.

    Ansprechpartner

    Stadt Schöningen - Ordnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    38364 Schöningen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem neuen Rathaus (Markt 2)
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: am Busbahnhof
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Burgplatz vor der Polizei
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schöningen, ZOB
      Linie:
      • Bus: 370, 371, 395, 396, 397, 653 (Bördebus)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05352 512-155

    Fax: 05352 512-199

    Telefon Festnetz: 05352 512-151

    Telefon Festnetz: 05352 512-152

    E-Mail: stadt@schoeningen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtkasse Schöningen

    Empfänger: Stadtkasse Schöningen

    IBAN: DE86 2505 0000 0006 8020 29

    BIC: NOLADE2HXXX

    Bankinstitut: Braunschweigische Landessparkasse

    Stadtkasse Schöningen

    Empfänger: Stadtkasse Schöningen

    IBAN: DE65 2709 2555 3006 6824 00

    BIC: GENODEF1WXX

    Bankinstitut: Volksbank eG

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Voraussetzungen

    • gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
    • kein Privatstellplatz vorhanden

    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung, parken, Anwohnerparkausweis, Handwerker, Fußgängerzone befahren, Parkerlaubnis, Anwohner

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de