Bewohnerparkausweis beantragen
Beschreibung
Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Ansprechpartner
Stadt Seesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
+++Zugang zum Rathaus nur mit FFP2-Maske+++Öffnungszeiten Bürgerbüro im Rathaus Montag - Mittwoch 08.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 13.00 Uhr Öffnungszeiten - Allgemein - Montag - Freitag 08.30 - 12.00 Uhr Montag 13.30 - 15.00 Uhr Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Claudia Carl
Telefon Festnetz: 05381 75-250
E-Mail: carl@seesen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Voraussetzungen
- gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
- kein Privatstellplatz vorhanden
Fristen
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion
Stichwörter
Anwohnerparkausweis, Anwohner, Handwerker, Parkerlaubnis, Ausnahmegenehmigung, Fußgängerzone befahren, parken