Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis beantragen

    Beschreibung

    Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn

    Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn

    Besonders in Innenstädten mit alter Bausubstanz steht für Anwohner nicht genügend Parkraum zur Verfügung.
    Zur Abhilfe werden Anwohnerparkzonen gebildet. In Gifhorn gibt es drei Anwohnerparkzonen mit folgenden Straßen:

    Cardenap
    Bodemannstraße
    Fallerslebener Straße
    Herzog-Franz-Straße
    Lindenstraße
    Michael-Clare-Straße
    Rathausstraße
    Rotstraße
    Schillerplatz
    Steinweg
    Torstraße
    Xanthistraße

    Voraussetzung ist, dass die Antragsteller mit Hauptwohnung in einer der o.a. Straßen gemeldet sind und kein Stellplatz, Garage oder Carport auf dem Wohnungsgrundstück zur Verfügung steht.
    Die Bewohnerparkberechtigung wird für 1 Jahr erteilt und kostet 30,00 EUR.

    Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn

    Besonders in Innenstädten mit alter Bausubstanz steht für Anwohner nicht genügend Parkraum zur Verfügung.
    Zur Abhilfe werden Anwohnerparkzonen gebildet. In Gifhorn gibt es drei Anwohnerparkzonen mit folgenden Straßen:

    Cardenap
    Bodemannstraße
    Fallerslebener Straße
    Herzog-Franz-Straße
    Lindenstraße
    Michael-Clare-Straße
    Rathausstraße
    Rotstraße
    Schillerplatz
    Steinweg
    Torstraße
    Xanthistraße

    Voraussetzung ist, dass die Antragsteller mit Hauptwohnung in einer der o.a. Straßen gemeldet sind und kein Stellplatz, Garage oder Carport auf dem Wohnungsgrundstück zur Verfügung steht.
    Die Bewohnerparkberechtigung wird für 1 Jahr erteilt und kostet 30,00 EUR.

    Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn

    Besonders in Innenstädten mit alter Bausubstanz steht für Anwohner nicht genügend Parkraum zur Verfügung.
    Zur Abhilfe werden Anwohnerparkzonen gebildet. In Gifhorn gibt es drei Anwohnerparkzonen mit folgenden Straßen:

    Cardenap
    Bodemannstraße
    Fallerslebener Straße
    Herzog-Franz-Straße
    Lindenstraße
    Michael-Clare-Straße
    Rathausstraße
    Rotstraße
    Schillerplatz
    Steinweg
    Torstraße
    Xanthistraße

    Voraussetzung ist, dass die Antragsteller mit Hauptwohnung in einer der o.a. Straßen gemeldet sind und kein Stellplatz, Garage oder Carport auf dem Wohnungsgrundstück zur Verfügung steht.
    Die Bewohnerparkberechtigung wird für 1 Jahr erteilt und kostet 30,00 EUR.

    Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn

    Besonders in Innenstädten mit alter Bausubstanz steht für Anwohner nicht genügend Parkraum zur Verfügung.
    Zur Abhilfe werden Anwohnerparkzonen gebildet. In Gifhorn gibt es drei Anwohnerparkzonen mit folgenden Straßen:

    Cardenap
    Bodemannstraße
    Fallerslebener Straße
    Herzog-Franz-Straße
    Lindenstraße
    Michael-Clare-Straße
    Rathausstraße
    Rotstraße
    Schillerplatz
    Steinweg
    Torstraße
    Xanthistraße

    Voraussetzung ist, dass die Antragsteller mit Hauptwohnung in einer der o.a. Straßen gemeldet sind und kein Stellplatz, Garage oder Carport auf dem Wohnungsgrundstück zur Verfügung steht.
    Die Bewohnerparkberechtigung wird für 1 Jahr erteilt und kostet 30,00 EUR.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Gifhorn - Fachbereich 32 - Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    38518 Gifhorn

    Kontakt

    E-Mail: ordnung@stadt-gifhorn.de

    Telefon Festnetz: 05371 88-134

    Fax: 05371 88-258

    Version

    Technisch erstellt am 09.01.2019 (von: Webservice, Stadt Gifhorn)

    Technisch geändert am 14.08.2024 (von: Webservice, Stadt Gifhorn)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Formulare

    Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn

    Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn

    Antrag Bewohnerparkberechtigung

    Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn

    Antrag Bewohnerparkberechtigung

    Voraussetzungen

    • gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
    • kein Privatstellplatz vorhanden

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 28.06.2024 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Stichwörter

    parken, Ausnahmegenehmigung, Handwerker, Anwohner, Parkerlaubnis, Anwohnerparkausweis, Fußgängerzone befahren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)