Bewohnerparkausweis beantragen
Beschreibung
Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Hinweise für Wolfsburg: Bewohnerparkausweis Erteilung (Stadt Wolfsburg)
Diese Leistung kann ohne Termin am Schnellschalter der Bürgerdienste in Rathaus B beantragt werden.
Ansprechpartner
Kreisfreie Stadt Wolfsburg - Bürgerdienste Kfz-Zulassungsstelle
Adresse
Postfachadresse
Postfach 100944
38409 Wolfsburg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten: Montag: 08:00 - 16:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 16:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 17:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Eine Terminreservierung kann erforderlich ein. Terminvereinbarung auf der Homepage der Stadtverwaltung möglich. Einige Angelegenheiten können am Schnellschalter ohne Termin erledigt werden. Telefonische Erreichbarkeit: Über das Service Center Wolfsburg Montag bis Freitag: 07:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05361 28-1234(Service Center Wolfsburg)
Fax: 05361 28-1500
E-Mail: servicecenter@stadt.wolfsburg.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Wolfsburg
Empfänger: Stadt Wolfsburg
IBAN: DE55 2699 1066 0844 8450 00
BIC: GENODEF1WOB
Bankinstitut: Volksbank BraWO
Stadt Wolfsburg
Empfänger: Stadt Wolfsburg
IBAN: DE56 2695 1311 0025 6098 92
BIC: NOLADE21GFW
Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Hinweise für Wolfsburg: Bewohnerparkausweis Erteilung (Stadt Wolfsburg)
- Personalausweis, Reisepass (ggf. Ausweisdokument, wenn Personalausweis oder Reisepass nicht vorhanden sind).
- Fahrzeugschein des eigenen oder ständig genutzten Fahrzeuges.
- bei Verlängerung o. Änderung muss der alte Parkausweis abgegeben werden!
Bei Beantragung durch Dritte:
- eine Vollmacht
- Personalausweis des Bevollmächtigten
- benötigte Unterlagen des Antragstellers (siehe oben)
Voraussetzungen
- gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
- kein Privatstellplatz vorhanden
Fristen
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung, Handwerker, Parkerlaubnis, Anwohner, parken, Fußgängerzone befahren, Anwohnerparkausweis