Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis Erteilung

    Beschreibung

    Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

    Hinweise für Wolfsburg: Bewohnerparkausweis Erteilung (Stadt Wolfsburg)

    Diese Leistung kann ohne Termin am Schnellschalter der Bürgerdienste in Rathaus B beantragt werden.

    Ansprechpartner

    Kreisfreie Stadt Wolfsburg - Bürgerdienste Kfz-Zulassungsstelle

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100944

    38409 Wolfsburg

    Hausanschrift

    Porschestraße 49

    38440 Wolfsburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten: Montag: 08:00 - 16:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 16:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 17:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Eine Terminreservierung kann erforderlich ein. Terminvereinbarung auf der Homepage der Stadtverwaltung möglich. Einige Angelegenheiten können am Schnellschalter ohne Termin erledigt werden. Telefonische Erreichbarkeit: Über das Service Center Wolfsburg Montag bis Freitag: 07:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05361 28-1234(Service Center Wolfsburg)

    Fax: 05361 28-1500

    E-Mail: servicecenter@stadt.wolfsburg.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Wolfsburg

    Empfänger: Stadt Wolfsburg

    IBAN: DE55 2699 1066 0844 8450 00

    BIC: GENODEF1WOB

    Bankinstitut: Volksbank BraWO

    Stadt Wolfsburg

    Empfänger: Stadt Wolfsburg

    IBAN: DE56 2695 1311 0025 6098 92

    BIC: NOLADE21GFW

    Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Hinweise für Wolfsburg: Bewohnerparkausweis Erteilung (Stadt Wolfsburg)

    •  Personalausweis, Reisepass (ggf. Ausweisdokument, wenn Personalausweis oder Reisepass nicht vorhanden sind).
    •  Fahrzeugschein des eigenen oder ständig genutzten Fahrzeuges.
    •  bei Verlängerung o. Änderung muss der alte Parkausweis abgegeben werden!

    Bei Beantragung durch Dritte:

    • eine Vollmacht
    • Personalausweis des Bevollmächtigten
    • benötigte Unterlagen des Antragstellers (siehe oben)

    Voraussetzungen

    • gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
    • kein Privatstellplatz vorhanden

    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Anwohner, Ausnahmegenehmigung, Anwohnerparkausweis, Fußgängerzone befahren, Handwerker, parken, Parkerlaubnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de