Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung
Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Beschreibung
Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.
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Ansprechpartner
Landkreis Wesermarsch - Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Fr   08:30-12:00 Uhr Mo - Do  14:00-15:30 Uhr und nach  Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 04401 927-0
Fax: 04401 927-100
Internet
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Politesse, SOD, Städtischer Ordnungsdienst, Einspruch, Widerspruch, Bußgeldstelle, Verwarngeld, Kontrolle Parkplatz, Blitz, Messbeamte