Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung

    Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

    Beschreibung

    Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Neuenkirchen - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Alte Poststraße 5-7

    49586 Neuenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05465 201-25

    E-Mail: info@neuenkirchen-os.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Widerspruch, SOD, Verwarngeld, Städtischer Ordnungsdienst, Bußgeldstelle, Einspruch, Messbeamte, Blitz, Kontrolle Parkplatz, Politesse

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de