Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung

    Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

    Beschreibung

    Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Wardenburg - Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 16

    26203 Wardenburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: sozialamt@wardenburg.de

    Telefon Festnetz: +49 4407 73-0

    Fax: +49 4407 73-100

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2009

    Technisch geändert am 14.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Politesse, SOD, Städtischer Ordnungsdienst, Einspruch, Widerspruch, Bußgeldstelle, Verwarngeld, Kontrolle Parkplatz, Blitz, Messbeamte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024