Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung
Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Beschreibung
Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landkreis Ammerland - Straßenverkehrsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Frau S. Berthmann
Frau S. Albersdiers
Herr F. Brumund
Frau K. Büntjen
Herr H. Frerichs
Frau L.-S. Meyer
Frau S. Pollakowski
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Widerspruch, SOD, Verwarngeld, Städtischer Ordnungsdienst, Bußgeldstelle, Einspruch, Messbeamte, Blitz, Kontrolle Parkplatz, Politesse