Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung
Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Beschreibung
Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Fachdienst Straßenverkehr und Ausländerbehörde
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Für die Stadtverwaltung Emden gelten folgende allgemeine Öffnungszeiten: Montags - Donnerstags 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstags 14.30 - 17.00 Uhr Freitags 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4921 870
Internet
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Widerspruch, SOD, Verwarngeld, Städtischer Ordnungsdienst, Bußgeldstelle, Einspruch, Messbeamte, Blitz, Kontrolle Parkplatz, Politesse