Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung
Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Beschreibung
Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Fachdienst 34 Rechtsamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Frauenparkplatz:
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 508
Gebühren: ja
Am Graalwall
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Einspruch, Widerspruch, SOD, Verwarngeld, Kontrolle Parkplatz, Politesse, Messbeamte, Blitz, Bußgeldstelle, Städtischer Ordnungsdienst