Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung
Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Beschreibung
Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landkreis Lüchow-Dannenberg - Fachdienst 36 - Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.00-12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich: 13.30-17.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05841 120-702
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Einspruch, Widerspruch, SOD, Verwarngeld, Kontrolle Parkplatz, Politesse, Messbeamte, Blitz, Bußgeldstelle, Städtischer Ordnungsdienst