Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung
Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Beschreibung
Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.
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Ansprechpartner
Straßenverkehr - Fachdienstleitung und Verkehrsregelung - Fachdienst 36
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.00-12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich: 13.30-17.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05841 120-702
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Politesse, SOD, Städtischer Ordnungsdienst, Einspruch, Widerspruch, Bußgeldstelle, Verwarngeld, Kontrolle Parkplatz, Blitz, Messbeamte