Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung

    Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

    Beschreibung

    Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Bevern

    Adresse

    Hausanschrift

    Angerstraße 13a

    37639 Bevern

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 8.00 - 12.30 Uhr Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05531 9944

    Fax: 05531 9944-50

    E-Mail: samtgemeinde@bevern.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    SOD, Kontrolle Parkplatz, Messbeamte, Blitz, Verwarngeld, Widerspruch, Einspruch, Städtischer Ordnungsdienst, Bußgeldstelle, Politesse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English