Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung
Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Beschreibung
Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.
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Ansprechpartner
Sachgebiet Überwachung ruhender Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr: 8:30-12:30 Uhr Mo, Di, Do: 14:00-16:00 Uhr Termine außerhalb von vorheriger Vereinbarung mit Wartezeiten
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Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
SOD, Kontrolle Parkplatz, Messbeamte, Blitz, Verwarngeld, Widerspruch, Einspruch, Städtischer Ordnungsdienst, Bußgeldstelle, Politesse