Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung

    Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

    Beschreibung

    Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Sachgebiet Überwachung ruhender Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Neue Straße 15

    37603 Holzminden

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr: 8:30-12:30 Uhr Mo, Di, Do: 14:00-16:00 Uhr Termine außerhalb von vorheriger Vereinbarung mit Wartezeiten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05531 959-308

    Fax: 05531 9595-5308

    E-Mail: Ordnung-Verkehr@holzminden.de

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    SOD, Kontrolle Parkplatz, Messbeamte, Blitz, Verwarngeld, Widerspruch, Einspruch, Städtischer Ordnungsdienst, Bußgeldstelle, Politesse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English