Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung

    Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

    Beschreibung

    Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landkreis Hameln-Pyrmont - 21.4 Team Zentrale Bußgeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Fluthamelstraße 15

    31789 Hameln

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30–12:00, 13:30–15:00 Dienstag 07:30–13:30 Mittwoch 07:30–12:00 Donnerstag 07:30–12:00, 13:30–16:30 Freitag 07:30–12:00 Samstag Geschlossen Sonntag Geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05151 903-2122

    E-Mail: Bussgeldstelle@Hameln-pyrmont.de

    Weitere Informationen

    Aktuell finden persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung statt.

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2022

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Politesse, SOD, Städtischer Ordnungsdienst, Einspruch, Widerspruch, Bußgeldstelle, Verwarngeld, Kontrolle Parkplatz, Blitz, Messbeamte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024