Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung
Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Beschreibung
Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landkreis Hameln-Pyrmont - 21.4 Team Zentrale Bußgeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:30–12:00, 13:30–15:00 Dienstag 07:30–13:30 Mittwoch 07:30–12:00 Donnerstag 07:30–12:00, 13:30–16:30 Freitag 07:30–12:00 Samstag Geschlossen Sonntag Geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 05151 903-2122
E-Mail: Bussgeldstelle@Hameln-pyrmont.de
Weitere Informationen
Aktuell finden persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung statt.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Politesse, SOD, Städtischer Ordnungsdienst, Einspruch, Widerspruch, Bußgeldstelle, Verwarngeld, Kontrolle Parkplatz, Blitz, Messbeamte